Inhalt (9 Abschnitte)
- Warum ist die Psyche der Knackpunkt der Grundfähigkeitsversicherung?
- Wie regeln drei Bedingungswerke die Psyche?
- Was verlangt der Psyche-Baustein der NÜRNBERGER?
- Wie definieren Alte Leipziger und Die Bayerische die Ausnahmen?
- Was heißt das im Vergleich zur BU?
- Welche Rolle spielen Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
- Was gilt nach einer Leistungsentscheidung?
- Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?
- Was bedeutet das für Ihre Entscheidung?
- Psychische Erkrankungen machen 32,3 % der BU-Leistungsfälle aus (Morgen & Morgen, April 2026); in Grundfähigkeitsversicherungen sind sie nach den gelesenen Bedingungen im Grundsatz ausgeschlossen.
- Ausnahmen sind eng definiert: etwa gesetzliche Betreuung, Intellekt, Pflegebedürftigkeit oder – über einen Zusatzbaustein – eine schwere Depression oder Erwerbsunfähigkeit unter drei Stunden täglich über zwölf Monate.
- Stiftung Warentest nennt psychische Erkrankungen Teil ihres Mindestschutzes und schreibt, sie ließen sich oft gegen Mehrbeitrag mitversichern (17.06.2025); die Verbraucherzentrale NRW sieht sie in vielen Tarifen nicht oder unzureichend abgesichert (08.05.2025).
- Entscheidend ist der Wortlaut des Bausteins: Dauer, Diagnosekreis, Nachweis und Bindung an Bescheide anderer Stellen.
In Grundfähigkeitsversicherungen sind psychische Erkrankungen nach den gelesenen Bedingungswerken im Grundsatz ausgeschlossen und nur über eng definierte Bausteine versicherbar – etwa bei voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich über zwölf Monate. Psychische Erkrankungen machen 32,3 % der BU-Leistungsfälle aus (Morgen & Morgen, April 2026; Bedingungen 2025 bis 2026).
Hinweis zu dieser SeiteWir informieren hier darüber, wie Tarife mit der Psyche umgehen. Wir stellen Ihnen keine Gesundheitsfragen, und Sie müssen auf dieser Website nichts über Ihre Gesundheit angeben. Angaben dazu sind erst im Antrag oder im Gespräch mit einem Experten nötig.
Warum ist die Psyche der Knackpunkt der Grundfähigkeitsversicherung?
Die BU leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können – gleich, aus welchem Grund (§ 172 Abs. 2 VVG). Psychische Erkrankungen sind deshalb in der BU im Regelfall versichert, und sie machen laut Morgen & Morgen (April 2026) 32,3 % der Leistungsfälle aus, vor Skelett und Bewegungsapparat mit 17,6 %. Die GF funktioniert anders: Sie leistet bei Verlust einer Katalogfähigkeit, und diese Fähigkeiten sind überwiegend körperlich definiert. Wer wegen einer Erschöpfung, einer Depression oder einer Angststörung nicht mehr arbeiten kann, verliert damit in der Regel weder Gehen noch Sehen noch Heben.
Aus diesem strukturellen Grund fällt die Psyche durchs Raster, sofern der Tarif keinen eigenen Baustein enthält. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt entsprechend, psychische Erkrankungen seien in vielen Tarifen nicht oder unzureichend abgesichert (Stand 08.05.2025). Die Stiftung Warentest führt psychische Erkrankungen in ihrem Mindestschutz auf und schreibt, sie ließen sich oft gegen Mehrbeitrag mitversichern (17.06.2025). Beide Aussagen sind vereinbar: Es gibt Bausteine, aber nicht jeder Tarif enthält sie, und ihre Hürden sind hoch.
Wie regeln drei Bedingungswerke die Psyche?
| Versicherer | Grundsatz | Ausnahmen / Bausteine |
|---|---|---|
| Alte Leipziger | Kein Schutz bei Verlust einer Grundfähigkeit wegen psychischer oder psychosomatischer Ursachen | Bausteine „Geist“ (gesetzliche Betreuung, geistige Leistungsfähigkeit), „Arbeitsunfähigkeit“ und „Psyche“ (Depression, Schizophrenie) |
| NÜRNBERGER | Schutz „von vornherein“ auf körperlich bedingte Versicherungsfälle begrenzt | Psychische Ursachen mitversichert bei gesetzlicher Betreuung, Intellekt, Orientierung, Pflegebedürftigkeit, voller Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung (Zusatzbaustein) und vorübergehender Arbeitsunfähigkeit |
| Die Bayerische | Verlust muss auf körperlichen Ursachen beruhen; psychische Beeinträchtigungen oder neurotische Störungen ausgenommen | Option „Mind“ (Betreuung, Intellekt, Pflegebedürftigkeit), Option „Arbeitsunfähigkeit“, Option „Psyche“ (Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung) |
Die Übersicht zeigt ein gemeinsames Muster: ein Grundsatz des Ausschlusses, dann ein Katalog von Ausnahmen. Ob eine konkrete Konstellation unter eine Ausnahme fällt, entscheidet der Wortlaut, und der ist anspruchsvoll. Die folgenden Abschnitte beschreiben die Bausteine so, wie sie in den Bedingungen stehen.
Was verlangt der Psyche-Baustein der NÜRNBERGER?
Die NÜRNBERGER versichert im Zusatzbaustein „Psyche“ die volle Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung (§ 2 Abs. 6, GN331010, 07/2026). Die Voraussetzungen im Überblick:
- Diagnosekreis: eine fachärztlich nachzuweisende Störung nach Kapitel V („Psychische und Verhaltensstörungen“) der ICD-10-GM-2018 (Stand 01.01.2018).
- Leistungsvermögen: Die versicherte Person kann voraussichtlich mindestens zwölf Monate ununterbrochen nicht mehr drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben oder konnte das schon mindestens zwölf Monate nicht mehr. Die Höhe der Einkünfte ist nicht maßgeblich.
- Beruf und Arbeitsmarkt: Der bisher ausgeübte Beruf und die Verhältnisse am Arbeitsmarkt werden nicht berücksichtigt.
- Ausnahmen: Die Diagnosen F10 bis F19 (psychotrope Substanzen) und F55 (schädlicher Gebrauch nicht abhängigkeitserzeugender Substanzen) sind ausgenommen.
- Bindung: Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers ist für den Versicherer nicht bindend.
Beachten Sie die Logik: Dieser Baustein folgt nicht dem Fähigkeitenprinzip, sondern ähnelt in der Struktur der Erwerbsunfähigkeit. Eine Leistung setzt voraus, dass die Erwerbsfähigkeit insgesamt auf unter drei Stunden täglich gesunken ist – weit mehr als der BU-Maßstab des Berufs. Die Leistung wird rückwirkend ab Beginn der Zwölf-Monats-Frist gezahlt.
Wie definieren Alte Leipziger und Die Bayerische die Ausnahmen?
Die Alte Leipziger regelt Psyche im Anhang Grundfähigkeiten (01.2025) im Baustein „Psyche“ ausdrücklich für zwei Krankheitsbilder:
- Depression: eine schwere depressive Episode, die bereits zwölf Monate andauert, oder mehrere schwere depressive Episoden mit Gesamtdauer von mindestens zwölf Monaten, wobei zwischen zwei Episoden nicht mehr als sechs Monate liegen dürfen. Nachweis per Facharztgutachten. Eine Einstellung der Leistung ist möglich, wenn sechs Monate keine schwere depressive Episode mehr vorlag.
- Schizophrenie: Erkrankung seit zwölf Monaten ununterbrochen und deswegen in diesem Zeitraum bereits stationäre oder teilstationäre psychiatrische oder psychosomatische Behandlung; Nachweis per Facharztgutachten.
Im Baustein „Geist“ zählen die gesetzliche Betreuung (mindestens sechs Monate ununterbrochen) und eine stark eingeschränkte geistige Leistungsfähigkeit, nachgewiesen durch einen psychometrischen Test im Bereich der unteren zehn Prozent einer vergleichbaren Altersstichprobe. Die Bayerische kennt in ihrer Option „Psyche“ die Erwerbsunfähigkeit „ausschließlich aufgrund einer psychischen Erkrankung“: weniger als drei Stunden täglich auf dem Arbeitsmarkt, seit zwölf Monaten ununterbrochen, Diagnose durch einen Facharzt (z. B. Psychiatrie und Psychotherapie), ohne Bindung an den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers. Zusätzlich verlangt sie bei der Fähigkeit „Unterhaltung führen“ (Option Mind) einen Verlust von zwölf Monaten.
Was heißt das im Vergleich zur BU?
| Produkt | Maßstab | Typische Dauer |
|---|---|---|
| BU (gesetzlicher Rahmen) | Zuletzt ausgeübter Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausübbar | voraussichtlich auf Dauer; Marktstandard sechs Monate |
| GF-Baustein Psyche (NÜRNBERGER, Bayerische) | Erwerbsfähigkeit unter drei Stunden täglich, Diagnosekreis | zwölf Monate |
| GF-Baustein Psyche (Alte Leipziger) | Schwere depressive Episode oder Schizophrenie mit Klinikaufenthalt | zwölf Monate |
| Gesetzliche Erwerbsminderungsrente | Voll erwerbsgemindert: unter 3 Stunden täglich | auf nicht absehbare Zeit |
Der Unterschied ist deutlich: Die BU schaut auf den Beruf und beginnt nach der Marktstandard-Prognose von sechs Monaten, die GF-Psychebausteine setzen eine umfassende Einschränkung und zwölf Monate Dauer voraus. Das heißt nicht, dass die Bausteine wertlos sind – sie decken schwere und lange Verläufe ab –, wohl aber, dass die BU bei leichteren oder mittleren Verläufen ergänzen, aber nicht ersetzen – ein Grund, zuerst die BU prüfen zu lassen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat ihren eigenen Maßstab (§ 43 SGB VI) und ersetzt weder die BU noch einen Psyche-Baustein.
Welche Rolle spielen Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
Zwei weitere Wege führen in den Bedingungen an psychischen Ursachen vorbei. Der erste ist die Pflegebedürftigkeit. In allen drei gelesenen Werken ist sie ein eigener Leistungsauslöser, bei dem psychische Ursachen mitversichert sind. Die Alte Leipziger definiert sie über Hilfebedarf bei mindestens vier von neun Tätigkeiten, darunter „Denkvermögen“ und „Umgehen mit Emotionen“, mit je einem Punkt; die Dauer beträgt voraussichtlich oder bereits mindestens sechs Monate (Anhang Grundfähigkeiten, 01.2025). Der Maßstab ist hoch: Wer ständig an Entscheidungen zur eigenen Sicherheit erinnert werden muss oder mindestens zweimal wöchentlich bestimmte Verhaltensauffälligkeiten zeigt, fällt darunter – ein Beschäftigter, der noch selbstständig lebt, aber nicht mehr arbeiten kann, nicht.
Der zweite Weg ist die Arbeitsunfähigkeit. Die NÜRNBERGER bietet einen optionalen Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“: Eine Rente in Höhe der vereinbarten Grundfähigkeitsrente fließt, wenn die versicherte Person mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig ist oder mindestens drei Monate und ein Facharzt das Fortdauern bis zum Ende von insgesamt sechs Monaten bescheinigt; die Leistung ist auf maximal 24 Monatsrenten begrenzt (GN331010, § 1 Abs. 13). Die Bayerische hat eine eigene „Option Arbeitsunfähigkeit“ (§ 3), die Alte Leipziger einen Baustein „Arbeitsunfähigkeit“. Sie erfassen psychische Ursachen, sind aber zeitlich begrenzt und ersetzen keinen dauerhaften Schutz. Wie sie sich zur Absicherung der Krankengeld-Lücke verhalten, erklärt die Seite Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Was gilt nach einer Leistungsentscheidung?
Auch bei anerkannter Leistung ist der Fall nicht für immer entschieden. Die Alte Leipziger lässt die Einstellung der Leistung bei Depression zu, wenn sechs Monate lang keine schwere depressive Episode mehr vorlag. Die Bayerische beendet Rente und Beitragsbefreiung, wenn der Verlust im Sinne der Bedingungen nicht mehr vorliegt, und stellt dann wieder Schutz in Höhe der zuvor versicherten Rente her. Beides entspricht dem Grundgedanken einer Nachprüfung, wie ihn das Gesetz für die BU kennt: Anerkenntnis nur zeitlich begrenzt einmal (Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werden und ist bis Fristablauf bindend) und Leistungsfreiheit nur nach Darlegung in Textform (Leistungsfreiheit nur nach Darlegung in Textform, frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang). Ob die §§ 173 bis 176 VVG auf eine konkrete GF unmittelbar anwendbar sind, hängt vom Vertrag ab (§ 177 VVG) und ist ein Prüfpunkt für Fachleute; die Vorschriften entsprechend für Verträge zu behandeln, die eine Leistung bei dauerhafter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit versprechen, sieht § 177 Abs. 1 VVG vor.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?
1. Gibt es einen Baustein?
Prüfen Sie, ob das Angebot einen Psyche-, Mind- oder Geist-Baustein enthält und ob er zum Beitrag gehört oder gesondert zu wählen ist.
2. Welche Dauer gilt?
Sechs oder zwölf Monate? Was passiert bei Unterbrechungen, etwa zwischen zwei Episoden?
3. Welcher Diagnosekreis?
Das ICD-Kapitel V, ein Ausschnitt oder einzelne Krankheitsbilder? Welche Diagnosen sind ausgenommen?
4. Wer weist nach?
Fachärzte, Gutachten, psychometrische Tests: Welche Nachweise verlangt der Versicherer und wie lange dauert das?
5. BU gegenprüfen
Fragen Sie, ob eine BU erreichbar ist; sie deckt die Psyche meist ohne eigenen Baustein ab. Die Voranfrage kann anonym erfolgen, siehe Grundfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankung.
Was bedeutet das für Ihre Entscheidung?
Die Psyche-Frage entscheidet für viele, ob die GF als Hauptabsicherung taugt. Wenn Ihre Arbeit stark von Konzentration, Belastbarkeit und Kommunikation getragen wird, ist die Lücke groß, und ein Baustein mit seinen hohen Hürden schließt sie nur teilweise. Wenn Ihre Arbeit körperlich geprägt ist, können die Katalogfähigkeiten den Hauptteil des Risikos tragen; die Psychebausteine bleiben als Ergänzung. In jedem Fall gilt: Lesen Sie den Baustein im Wortlaut und lassen Sie ihn sich von einem Experten erläutern.
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Absicherungs-Entscheider (PDF)Häufige Fragen
Zahlt die Grundfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen?
Im Grundschutz nicht: Verluste aus psychischen oder psychosomatischen Ursachen sind in den gelesenen Bedingungswerken im Grundsatz ausgeschlossen. Über Bausteine wie „Psyche“, „Mind“ oder „Geist“ gibt es eng definierte Ausnahmen.
Wie funktioniert der Psyche-Baustein einer Grundfähigkeitsversicherung?
Zum Beispiel leistet der Zusatzbaustein der NÜRNBERGER bei voller Erwerbsminderung infolge einer psychischen Erkrankung (unter drei Stunden täglich, mindestens zwölf Monate). Die Alte Leipziger nennt die schwere Depression über zwölf Monate und die Schizophrenie mit stationärer Behandlung.
Ist Burnout in der Grundfähigkeitsversicherung versichert?
Ein Burnout ist als Begriff in den gelesenen Bedingungen nicht definiert. Maßgeblich ist, ob die Voraussetzungen eines Bausteins erfüllt sind, etwa eine Diagnose aus dem ICD-Kapitel V und die erforderliche Dauer. Das bewertet der Versicherer im Leistungsfall.
Brauche ich den Psyche-Baustein?
Das hängt von Ihrer Arbeit ab. Wer keine psychische Absicherung möchte, riskiert die Lücke der häufigsten BU-Ursache. Wer sie wünscht, sollte die Hürden des Bausteins kennen. Ein Experte kann das mit Ihnen durchgehen.
Ist die BU bei Psyche besser als die Grundfähigkeitsversicherung?
Die BU schließt psychische Ursachen meist ein; sie macht einen großen Teil ihrer Leistungsfälle aus. Die GF deckt sie nur über enge Bausteine ab. Die Verbraucherzentralen empfehlen, zuerst die BU zu prüfen.
Quellen
- Verbraucherzentrale NRW: Grundfähigkeitsversicherung – Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung? – Stand 08.05.2025
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeit – So sichern Sie Ihr Arbeitseinkommen ab – 17.06.2025
- Alte Leipziger: Anhang Grundfähigkeiten (GF10), pm 2373 – Stand 01.2025, abgerufen 25.10.2026
- Alte Leipziger: Allgemeine Bedingungen Grundfähigkeitsversicherung (GF10), pm 2370 – Stand 03.2026, abgerufen 25.10.2026
- NÜRNBERGER: Allgemeine Bedingungen Grundfähigkeitsversicherung, GN331010 – Fassung 07/2026, abgerufen 25.10.2026
- Die Bayerische: Allgemeine Bedingungen Grundfähigkeiten-Versicherung, B 660702 – Stand 07/2026, abgerufen 25.10.2026
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test (Ursachen) – 19.05.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Produktbeschreibungen auf dieser Seite sind allgemeine Einordnungen aus den genannten Quellen, keine Tarifempfehlung und keine Aussage über einzelne Versicherer; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Herausgeber: Grundfähigkeit-Check.de. Grundfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.