Ratgeber

Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Was damit gemeint ist

Wer „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ sucht, meint oft die Berufsunfähigkeitsversicherung – und manchmal eine BU mit Zusatzbaustein, der schon bei langer Krankschreibung zahlt. Ein eigenständiges Produkt dieses Namens ist am Markt unüblich. Hier klären wir die Begriffe, zeigen, wo das Krankengeld endet – und wie Sie die Lücke danach mit einer BU (oder, wenn sie nicht möglich ist, einer passenden Alternative) schließen.

Redaktion Grundfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 13 Min. Lesezeit
Inhalt (17 Abschnitte)
  1. Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung wirklich?
  2. Arbeitsunfähig, berufsunfähig, erwerbsgemindert: drei Begriffe, drei Schwellen
  3. Was zahlt der Staat bei Arbeitsunfähigkeit?
  4. Wie funktioniert die AU-Klausel in der BU?
  5. Wer braucht eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit?
  6. Wann ist die AU-Klausel besonders sinnvoll?
  7. Was kostet eine Arbeitsunfähigkeitsabsicherung?
  8. Welche Alternativen gibt es?
  9. Krankengeld im Beispiel nachgerechnet
  10. Die Zeitachse: Wer zahlt wann?
  11. Vier verbreitete Missverständnisse
  12. Wie sich AU-Absicherung und Dauerausfall ergänzen
  13. Welche Lösung passt zu welchem Status?
  14. Zehn Prüffragen für ein Angebot mit AU-Baustein
  15. Warum der Begriff trotzdem so oft gesucht wird
  16. Rechtlicher Rahmen in Kürze
  17. So gehen Sie vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist am Markt unüblich; gemeint ist meist eine BU mit AU-Klausel („Gelbe-Schein-Regelung“) (LV 1871, 27.02.2026).
  • Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen weiter, danach die Krankenkasse 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, längstens 78 Wochen je Krankheit (§§ 47, 48 SGB V).
  • Beispiel einer AU-Klausel: Leistung ab sechs Wochen ununterbrochener Krankschreibung und Facharzt-Prognose von mindestens sechs Monaten, höchstens 24 Monate (Produktbeispiel eines Versicherers; andere Tarife weichen ab).
  • Besonders relevant für Selbstständige und Menschen ohne Krankengeldanspruch.

Eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist am Markt unüblich; gemeint ist meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel, die bei längerer Krankschreibung zahlt (LV 1871, 27.02.2026). Viele Suchende meinen auch die BU selbst. Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, längstens 78 Wochen (§§ 47, 48 SGB V) – danach bleibt eine Lücke, die vor allem die BU schließt.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung wirklich?

Der Begriff führt in die Irre, weil er für drei verschiedene Dinge benutzt wird. Erstens meinen viele Menschen die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn sie „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ eintippen: Umgangssprachlich wird beides oft verwechselt. Zweitens gibt es die AU-Klausel, einen Zusatzbaustein in der BU, der bei längerer Krankschreibung zahlt, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt – im Markt oft „Gelbe-Schein-Regelung“ genannt (LV 1871, 27.02.2026). Drittens gibt es in der Krankenversicherung das Krankentagegeld, das den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit ersetzt; es ist keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung im engeren Sinn und gehört zur Krankenversicherung.

Ein eigenständiges Produkt, das nur Arbeitsunfähigkeit versichert und sonst nichts, ist laut dem Versicherer, dessen Seite wir hier zitieren, unüblich. Bevor Sie ein Angebot unter diesem Namen vergleichen, klären Sie deshalb, was tatsächlich versichert ist: eine BU mit AU-Klausel, ein Krankentagegeld oder etwas anderes. Auf dieser Seite erklären wir die Begriffe, das gesetzliche Krankengeld und die AU-Klausel; die Produkte vergleichen wir bewusst nicht nach Marken.

Arbeitsunfähig, berufsunfähig, erwerbsgemindert: drei Begriffe, drei Schwellen

Die drei Begriffe im Vergleich. Quellen: LV 1871 (27.02.2026), § 172 Abs. 2 VVG, § 43 SGB VI. Stand: Oktober 2026.
BegriffGemeint istZeithorizontWer leistet?
Arbeitsunfähigkeit (AU)Sie können Ihre Arbeit krankheitsbedingt vorübergehend nicht ausführen; Genesung wird erwartetkurz- bis mittelfristigArbeitgeber, Krankenkasse; AU-Klausel
Berufsunfähigkeit (BU)Zuletzt ausgeübter Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausübbardauerhaft, Marktstandard 6 Monate PrognoseBU-Versicherer
Erwerbsminderungunter 3 Stunden (voll) bzw. unter 6 Stunden (teilweise) täglich arbeitenauf nicht absehbare ZeitRentenversicherung

Die Unterschiede sind praktisch: Mit einer Krankschreibung – ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit – beginnt eine Leistungskette (Arbeitgeber, dann Krankengeld). Die Berufsunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff aus § 172 VVG, der über die private BU abgesichert wird; die Erwerbsminderung ist der Rentenbegriff nach § 43 SGB VI. Wer sich für eine Absicherung entscheidet, sollte wissen, an welcher Stelle der Kette sein Problem entsteht. Mehr zum Unterschied von BU und EU: Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.

Was zahlt der Staat bei Arbeitsunfähigkeit?

Für Arbeitnehmer gilt zunächst die Entgeltfortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiter (LV 1871, 27.02.2026; § 3 EntgFG). Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Es beträgt 70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts (Brutto), darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen; Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze fließt nicht in die Berechnung ein (§ 47 Abs. 1, 6 SGB V). Es wird für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt; eine weitere Krankheit, die während der Arbeitsunfähigkeit hinzutritt, verlängert die Leistungsdauer nicht (§ 48 Abs. 1 SGB V).

Zwei Folgen sind praktisch wichtig. Erstens: Das Krankengeld deckt bei vielen Angestellten einen großen Teil des Nettos, aber nicht alles – und nur für begrenzte Zeit. Zweitens: Wer danach noch krank ist, steht vor der Frage, ob er erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung ist; deren durchschnittliche neu bewilligte Rente betrug 2024 monatlich 1.041 € (Rentenversicherungsbericht 2025). Wie groß die Lücke bei Ihnen wäre, rechnet der Arbeitskraft-Lücken-Rechner. Das Zusammenspiel beschreibt die Seite BU und Krankengeld.

Wie funktioniert die AU-Klausel in der BU?

Die AU-Klausel ist ein Baustein, der Leistungen auslöst, bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Wie sie genau aussieht, regelt jeder Tarif. Als Beispiel beschreibt ein Versicherer (LV 1871, 27.02.2026): Voraussetzung ist eine ununterbrochene Krankschreibung von mindestens sechs Wochen, und ein Facharzt muss prognostizieren, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauern wird. Dann wird der Versicherte von der Beitragszahlung befreit und erhält eine monatliche Rente. Die maximale Leistungsdauer beträgt in diesem Beispiel 24 Monate; wird spätestens drei Monate vor Ablauf ein BU-Leistungsantrag gestellt, verlängert sie sich bis zur Entscheidung über den Antrag auf maximal 36 Monate.

Wichtig: Das ist ein Produktbeispiel aus Werbematerial eines Versicherers, kein Marktstandard. Andere Tarife nennen andere Fristen oder bieten die Klausel gar nicht an. Typische Prüffragen an die Bedingungen:

  • Leistungsbeginn: Ab wann wird gezahlt – nach sechs Wochen Krankschreibung oder später? Muss ein Facharzt eine Prognose abgeben?
  • Höchstdauer: Wie lange kann die AU-Leistung fließen, und was passiert, wenn ein BU-Antrag läuft?
  • Höhe: Entspricht die AU-Rente der BU-Rente oder ist sie begrenzt?
  • Nachträglicher Einschluss: Beim genannten Versicherer kann die Klausel junge Berufstätige innerhalb von 12 Monaten nach Berufseintritt nachträglich ohne erneute Risikoprüfung einschließen – ob das für andere Tarife gilt, ist offen.
  • Anrechnung: Wird die AU-Leistung neben Krankengeld oder Entgeltfortzahlung gezahlt? Der Versicherer nennt, die Leistungen würden auch neben Lohnfortzahlung oder Krankengeld gezahlt.

Die AU-Klausel gibt es nach der Darstellung des Versicherers meist nur im Rahmen einer BU. Deshalb lautet die Antwort auf die Frage nach der „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ oft: Lassen Sie zuerst prüfen, ob eine BU möglich ist – mit AU-Klausel, wenn Sie sie brauchen. Ein Experte vergleicht dafür die Klauseln und Bedingungen mehrerer Tarife mit Ihnen.

Wer braucht eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit?

Die Antwort hängt vom Status ab. Selbstständige sowie freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte haben nach der Darstellung des Versicherers keinen Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (in der Regel), es sei denn, sie haben einen Wahltarif gewählt – sie müssen selbst vorsorgen: mit einem Krankentagegeld oder einer BU mit AU-Klausel. Für diese Gruppe ist die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit am wichtigsten. Mehr für Selbstständige: Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.

Arbeitnehmer sind durch Entgeltfortzahlung und Krankengeld zunächst gesichert. Die AU-Klausel kann trotzdem eine Ergänzung sein, weil sie auch die Zeit überbrückt, in der ein BU-Antrag geprüft wird – ein Zeitraum, den Fachleute als lang beschreiben: Franke & Bornberg nennt für Entscheidungen 2024 im Durchschnitt 201 Tage Regulierungsdauer (Drittseite, 2026). Wichtig ist das Zusammenspiel: Laufen BU und Krankentagegeld bei verschiedenen Versicherungsgruppen, können Leistungen enden, während die BU noch geprüft wird (Maklerhinweis). Prüfen Sie deshalb Übergänge.

Wann ist die AU-Klausel besonders sinnvoll?

Spricht dafür

  • kein Krankengeldanspruch, etwa als Selbstständiger
  • Überbrückung der Zeit bis zur BU-Entscheidung
  • Beitragsbefreiung schon bei langer Krankschreibung
  • Einschluss ohne neue Risikoprüfung, wo der Tarif das erlaubt

Das klärt der Experte mit Ihnen

  • die BU, in der die Klausel enthalten ist (nicht eigenständig erhältlich)
  • die Höchstdauer (im Beispiel 24 bzw. 36 Monate)
  • ob der Aufpreis zu Ihrer Lücke und Dauer passt
  • welche Tarife die Klausel am besten regeln

Zur Einordnung hilft die Dauer der Krankengeld-Leistung: Bis zu 78 Wochen sind etwa anderthalb Jahre. Bei Angestellten mit Krankengeldanspruch ist die AU-Klausel meist nicht die dringlichste Lücke – die liegt eher in der Zeit nach dem Krankengeld. Wer keinen Anspruch hat, steht dagegen sofort ungeschützt da. Die ausführliche Abwägung liefert Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?; wie Sie Angebote einordnen, zeigt Arbeitsunfähigkeitsversicherung vergleichen.

Was kostet eine Arbeitsunfähigkeitsabsicherung?

Eine belegte Beitragsspanne gibt es nicht, und weil die Absicherung meist als Baustein in der BU enthalten ist, lässt sie sich nicht losgelöst bepreisen. Wer wissen möchte, was die BU für den eigenen Beruf kostet, findet in unserer Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer vom 24./25.10.2026 einen Eindruck (Standardprofil 30 Jahre, 1.500 €, Endalter 67): Der Median reichte von 53 € für einen Softwareentwickler bis 216 € für einen Paketzusteller im Monat – kein Marktdurchschnitt. Einen Aufpreis für die AU-Klausel haben wir nicht erhoben; fragen Sie danach im Angebot. Das Verhältnis von Preis, Leistung und Lücke können Sie im Kostenvergleich mit eigenen Zahlen durchrechnen.

Welche Alternativen gibt es?

Wer eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit sucht, hat drei Wege. Erstens: das Krankentagegeld der Krankenversicherung, das Selbstständige für den Verdienstausfall nutzen; Beim Krankentagegeld zählen Höhe, Karenzzeit und Beitrag; ein Experte vergleicht sie mit Ihnen. Zweitens: die BU mit AU-Klausel. Drittens: die Absicherung des dauerhaften Ausfalls über BU, Erwerbsunfähigkeit oder Grundfähigkeit, die kurze Krankschreibungen nicht abdecken. Die Wahl hängt von Status, Budget und Ziel ab; die Verbraucherzentralen sehen die BU als umfassendsten Schutz.

Krankengeld im Beispiel nachgerechnet

Ein Beispiel zeigt, wie das Krankengeld wirkt: Eine angestellte Person hat 3.500 € brutto und 2.400 € netto im Monat. 70 % des Bruttos sind 2.450 €; 90 % des Nettos sind 2.160 €. Das Krankengeld ist auf den niedrigeren Wert begrenzt, also auf 2.160 € (vor Abzügen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze; § 47 Abs. 1, 6 SGB V). Dieser Betrag entspricht 90 % des gewohnten Nettos – die Lücke in der Krankengeld-Phase ist hier klein. Anders sieht es aus, wenn das Netto sehr hoch ist oder die Beitragsbemessungsgrenze greift: Dann liegt das Krankengeld darunter. Die Zahlen sind ein Modell; Abzüge auf das Krankengeld sind nicht berücksichtigt.

Wichtiger als die Höhe ist die Dauer: Nach längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit endet der Anspruch (§ 48 Abs. 1 SGB V). Wer dann nicht gesund ist, braucht eine andere Absicherung: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Ø 1.041 € bei neuen Renten 2024) oder eine private BU, EU oder Grundfähigkeitsversicherung. Das ist der Punkt, an dem die meisten Menschen ihre eigentliche Lücke finden – und nicht in den ersten Wochen.

Die Zeitachse: Wer zahlt wann?

Zeitachse bei langer Krankheit (Modell). Quellen: LV 1871 (27.02.2026), §§ 47, 48 SGB V, § 43 SGB VI; Franke & Bornberg via versicherungsmakler.ac (Fälle 2024: Ø 201 Tage Regulierungsdauer, Sekundärquelle). Stand: Oktober 2026.
ZeitraumWas passiertWer zahlt
Woche 1–6Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit)Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung)
ab Woche 7Krankengeld, wenn Anspruch besteht; AU-Klausel kann ab sechs Wochen Krankschreibung greifen (Beispielbedingung)Krankenkasse; ggf. BU-Versicherer (AU-Klausel)
bis Woche 78Höchstdauer Krankengeld wegen derselben Krankheit innerhalb von drei JahrenKrankenkasse
danachPrüfung der Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) bzw. der Berufsunfähigkeit (§ 172 VVG)Rentenversicherung bzw. BU-Versicherer

Die Zeitachse macht den Wert der AU-Klausel sichtbar, wenn der Beginn der Prüfung einer BU lange dauert. Als Größenordnung nennt Franke & Bornberg für Leistungsentscheidungen des Jahres 2024 durchschnittlich 201 Tage Regulierungsdauer (nach einer Drittseite zur Pressemitteilung 2026; Primärmeldung nicht abrufbar). Eine individuelle Dauer lässt sich daraus nicht ableiten.

Vier verbreitete Missverständnisse

„Arbeitsunfähigkeitsversicherung und BU sind dasselbe“

Umgangssprachlich oft, rechtlich nein. Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend, Berufsunfähigkeit dauerhaft (LV 1871, 27.02.2026; § 172 VVG). Wer eine Absicherung gegen langfristigen Ausfall sucht, braucht die BU oder eine ihrer Alternativen – nicht allein eine AU-Absicherung.

„Die Krankenkasse zahlt für immer“

Nein. Das Krankengeld endet nach längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit (§ 48 SGB V). Eine zweite Krankheit, die während der Arbeitsunfähigkeit hinzutritt, verlängert die Dauer nicht.

„Selbstständige sind automatisch abgesichert“

Das Gegenteil trifft oft zu: Selbstständige und freiwillig Versicherte haben nach der Darstellung des Versicherers keinen Anspruch auf Krankengeld der GKV und müssen selbst vorsorgen. Wer Krankengeld über einen Wahltarif absichert, sollte Höhe, Karenzzeit und Beitrag vergleichen.

„Die AU-Klausel greift ab dem ersten Krankheitstag“

Im Beispiel des Versicherers beginnt die Leistung erst nach sechs Wochen ununterbrochener Krankschreibung und mit einer Facharzt-Prognose von mindestens sechs Monaten. Wer vorher Geld braucht, ist auf Entgeltfortzahlung oder Krankentagegeld mit kürzerer Karenzzeit angewiesen.

Wie sich AU-Absicherung und Dauerausfall ergänzen

Eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit schützt vor der Lücke zwischen Entgeltfortzahlung und dauerhafter Rente; die BU, EU oder Grundfähigkeit schützt vor dem dauerhaften Ausfall. Das eine ersetzt das andere nicht. Die Verbraucherzentralen sehen die BU als Mittel der Wahl zur Absicherung der Arbeitskraft; wer sie nicht erhält, sollte nach der Reihenfolge der Verbraucherzentrale zuerst die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung prüfen, dann die Grundfähigkeitsversicherung (18.03.2026). Für den Übergang zwischen den Stufen ist die AU-Klausel ein Baustein, kein Ersatz. Die Zusammenhänge im Überblick liefert die Seite Arbeitskraft absichern: die Reihenfolge der Produkte.

Welche Lösung passt zu welchem Status?

Orientierung nach Versicherungsstatus (Modell, keine Beratung). Quellen: LV 1871 (27.02.2026), §§ 47, 48 SGB V. Stand: Oktober 2026.
StatusKrankengeld-Anspruch?Wo die Lücke entstehtMögliche Bausteine
Angestellt, gesetzlich versichertja (70 % brutto, höchstens 90 % netto)nach 78 Wochen; bei hohem Einkommen schon früherBU, EU, Grundfähigkeit; AU-Klausel als Ergänzung
Selbstständig, gesetzlich freiwillig versichertin der Regel nein (außer Wahltarif)ab dem ersten Tag, nach der selbst gewählten KarenzzeitKrankentagegeld, BU mit AU-Klausel
Privat krankenversichertnur mit vereinbartem Krankentagegeldje nach Karenzzeit und HöheKrankentagegeld, BU mit AU-Klausel
Beamteteigene Regelnbei DienstunfähigkeitDienstunfähigkeitsversicherung statt BU

Die Tabelle ist grob: Der Anspruch hängt vom konkreten Versicherungsverhältnis ab, und für Selbstständige gelten besondere Wahltarife und Fristen, die ein Experte mit Ihnen durchgeht. Beamte sichern sich bei Dienstunfähigkeit über die Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Wer unsicher ist, in welche Zeile er fällt, klärt das mit seiner Krankenkasse oder einem Experten.

Zehn Prüffragen für ein Angebot mit AU-Baustein

  • Ist der AU-Baustein Teil der BU oder ein eigener Vertrag – und wer ist der Versicherer?
  • Ab wann wird gezahlt, und muss der Arzt eine Prognose abgeben?
  • Wie hoch ist die AU-Rente im Verhältnis zur BU-Rente?
  • Wie lange kann die AU-Leistung höchstens laufen (Beispiel: 24 bzw. 36 Monate)?
  • Wird die Beitragszahlung während der AU-Leistung befreit?
  • Was passiert, wenn der Zustand nach der Höchstdauer fortbesteht?
  • Wird die AU-Leistung auf Krankengeld oder Krankentagegeld angerechnet?
  • Gibt es einen nachträglichen Einschluss ohne neue Risikoprüfung, und bis wann?
  • Gilt die AU-Klausel für meine Tätigkeit uneingeschränkt (Selbstständige, Teilzeit)?
  • Welche Ausschlüsse oder Wartezeiten gelten?

Diese Fragen ersetzen kein Beratungsgespräch, helfen aber, Angebote auf Augenhöhe zu vergleichen. Die Antworten stehen in den Bedingungen, nicht im Prospekt.

Warum der Begriff trotzdem so oft gesucht wird

Dass „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ mit 1.000 bis 10.000 monatlichen Suchen im Google Keyword Planner (Abruf 24.10.2026) zu den größten Begriffen der BU-Alternativen zählt, hat einen einfachen Grund: Viele Menschen suchen nach dem, was sie in ihrer Lebenslage am meisten fürchten – dass sie krank werden und das Gehalt ausbleibt. Das Wort „arbeitsunfähig“ kennen sie vom gelben Schein, das Wort „berufsunfähig“ klingt abstrakter. Wer so sucht, braucht deshalb zuerst eine klare Auskunft: Für den langfristigen Ausfall gibt es die BU und ihre Alternativen, für die Zeit der Krankschreibung Entgeltfortzahlung, Krankengeld und gegebenenfalls Krankentagegeld oder eine AU-Klausel.

Rechtlicher Rahmen in Kürze

Für die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit sind vier Regelwerke wichtig. Die Entgeltfortzahlung regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (bis zu sechs Wochen, § 3 EntgFG). Das Krankengeld steht in §§ 44 ff. SGB V; Höhe und Dauer in §§ 47 und 48. Die Berufsunfähigkeit definiert § 172 VVG, und für ähnliche Verträge gelten Anerkenntnis- und Nachprüfungsregeln entsprechend (§ 177 VVG). Die Erwerbsminderung regelt § 43 SGB VI. Eine AU-Klausel ist demnach kein gesetzlich geregeltes Produkt, sondern eine Vertragsklausel in der BU; ihre Voraussetzungen, Fristen und Höchstdauer gestalten die Versicherer selbst. Das erklärt, warum die Beispiele in dieser Seite ausdrücklich als Beispiele gekennzeichnet sind.

Für die Praxis bedeutet das: Verlassen Sie sich nicht auf Werbeaussagen, sondern lesen Sie die Bedingungen. Dort stehen die Definition der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung? Facharzt?), die Wartefristen, die Höchstdauer und die Frage, wie die AU-Leistung mit anderen Leistungen verrechnet wird. Wenn Ihnen die Begriffe fremd sind, hilft das Lexikon; die Zusammenhänge von AU, BU und Krankengeld fasst BU und Krankengeld zusammen.

So gehen Sie vor

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Meinen Sie Krankschreibung (AU), dauerhafte Berufsunfähigkeit (BU) oder Erwerbsminderung? Die Tabelle oben hilft.

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Häufige Fragen

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist am Markt unüblich. Meist ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel gemeint, die bei längerer Krankschreibung zahlt, auch wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt (LV 1871, 27.02.2026). Viele Suchende meinen außerdem die BU selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend: Sie können Ihre Arbeit krankheitsbedingt gerade nicht ausführen, eine Genesung wird erwartet. Berufsunfähigkeit ist langfristig: Sie können den zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben (§ 172 Abs. 2 VVG).

Wie hoch ist das Krankengeld und wie lange wird es gezahlt?

70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V), für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Krankheit (§ 48 SGB V). Zuvor zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter.

Wer braucht eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit?

Vor allem Selbstständige sowie freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte ohne Krankengeldanspruch (LV 1871, 27.02.2026). Für Arbeitnehmer kann die AU-Klausel eine Ergänzung sein, auch weil sie die Zeit der Prüfung eines BU-Antrags überbrückt.

Ist die AU-Klausel dasselbe wie Krankentagegeld?

Nein. Das Krankentagegeld ist eine Krankenversicherung, die den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit ersetzt; die AU-Klausel ist ein Baustein der BU mit eigenen Auslösern, Fristen und Höchstdauer. Für Selbstständige ist das Krankentagegeld der übliche Weg, den Verdienstausfall abzusichern; ein Experte hilft bei der Auswahl.

Wie lange zahlt eine AU-Klausel?

Das regelt der Tarif. Ein Versicherer nennt als Beispiel höchstens 24 Monate, bei BU-Antrag bis zu 36 Monate (LV 1871, 27.02.2026); andere Tarife weichen ab. Prüfen Sie Leistungsbeginn, Höchstdauer und Wartezeit in den Bedingungen.

Quellen

  1. LV 1871: Arbeitsunfähigkeitsversicherung (Produktseite eines Versicherers) – Seitenstand 27.02.2026; Werbematerial, Produktbeispiel
  2. § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes – abgerufen 25.10.2026
  3. § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes – abgerufen 25.10.2026
  4. § 172 VVG – Leistung des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
  5. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
Redaktion Grundfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Produktbeschreibungen auf dieser Seite sind allgemeine Einordnungen aus den genannten Quellen, keine Tarifempfehlung und keine Aussage über einzelne Versicherer; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Herausgeber: Grundfähigkeit-Check.de. Grundfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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