Inhalt (5 Abschnitte)
- Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust einer im Vertrag genannten Fähigkeit, nicht bei Verlust des Berufs (Verbraucherzentrale NRW, 08.05.2025).
- Je Tarif sind etwa 15 bis 25 Grundfähigkeiten versichert; Stiftung Warentest definiert einen Mindestschutz mit Händen und Armen, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppensteigen, Heben, Knien, Autofahren, Sehen, Hören, Sprechen, Gleichgewicht sowie intellektuellen und sozialen Fähigkeiten (17.06.2025).
- Die Checkliste verwendet nur Tätigkeitsangaben und liefert eine Prüfliste, keine Tarifempfehlung.
- Entscheidend sind Schwelle (dauerhaft, erheblich), Dauer (in der Regel sechs Monate) und die Anrechnung von Hilfsmitteln.
Die Grundfähigkeiten Liste einer Versicherung umfasst je Tarif etwa 15 bis 25 Fähigkeiten, darunter Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Heben und Bücken, Hand- und Armgebrauch sowie Autofahren (Stiftung Warentest, 17.06.2025). Welche davon für Sie zählen, hängt von Ihren Tätigkeiten ab – haken Sie sie unten ab, und die Checkliste gewichtet die Fähigkeiten für Ihre Arbeit.
Körper und Bewegung
Hände, Maschinen und Fahrzeuge
Kopf und Kommunikation
Die Checkliste verwendet nur Tätigkeiten Ihrer Arbeit, keine Gesundheitsangaben. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser.
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Stand 25.10.2026. Modell: Jede Tätigkeit verteilt Gewichte von 1 bis 3 auf Fähigkeiten (Tabelle unten); Summe ab 4 = Kernfähigkeit, 2–3 = wichtig. Mindestschutz: Definition der Stiftung Warentest (17.06.2025). Eigene Gewichtung, keine amtliche oder tariflich festgelegte Einstufung; keine Tarifempfehlung, kein Angebot.
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- Welche Grundfähigkeiten für Ihre Tätigkeiten zählen
- Fragen an den Experten: Auslöser, Hilfsmittel, Psyche, Umwandlung in BU
- Vergleichstabelle der Produktfamilien
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Absicherungs-Entscheider (PDF)Was die Checkliste zeigt – und was nicht
Die Grundfähigkeitsversicherung setzt nicht am Beruf an, sondern an Fähigkeiten, die der Versicherer in den Vertragsbedingungen auflistet; sie leistet, wenn eine davon dauerhaft und in erheblichem Maße verloren geht (Verbraucherzentrale NRW, 08.05.2025). Das ist ein Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die an den zuletzt ausgeübten Beruf anknüpft (§ 172 Abs. 2 VVG). Deshalb kann niemand aus Ihrem Beruf eine „richtige“ Fähigkeitenliste ableiten. Trotzdem ist die Frage berechtigt, welche Fähigkeiten für Ihr Einkommen tragend sind – denn dort sollten die Bedingungen großzügig sein.
Die Checkliste beantwortet genau diese Frage in drei Schritten: Sie haken Tätigkeiten ab, jede Tätigkeit verteilt Gewichte auf Fähigkeiten, und die Summe sortiert die Fähigkeiten in „Kern“, „wichtig“ und „nachrangig“. Sie liefert keine Aussage über Ihre Gesundheit, keinen Leistungsanspruch und keine Tarifempfehlung. Sie ist eine Prüfliste für das Gespräch mit einem Experten oder für Ihr eigenes Lesen der Bedingungen.
Welche Grundfähigkeiten gibt es?
Es gibt keinen einheitlichen Katalog: Leistungsumfang und Schwelle legt jeder Versicherer selbst fest, was den Vergleich erschwert (Verbraucherzentrale NRW). Stiftung Warentest zählt je Tarif etwa 15 bis 25 Grundfähigkeiten und hat einen Mindestschutz definiert, an dem sie die Tarife misst. Die Verbraucherzentrale NRW nennt als Beispiele Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Heben und Bücken, Autofahren oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie die Bedienung eines Smartphones.
| Gruppe | Fähigkeiten im Mindestschutz (Stiftung Warentest) | Weitere genannte Beispiele |
|---|---|---|
| Motorik | Hände und Arme, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppensteigen, Heben, Knien | Bücken, Fingerfeinmotorik, Arbeit über Kopf |
| Sinne | Sehen, Hören, Sprechen, Gleichgewicht | – |
| Mobilität | Autofahren | Öffentliche Verkehrsmittel nutzen (Verbraucherzentrale NRW) |
| Geist und Psyche | Intellektuelle und soziale Fähigkeiten, psychische Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit | Smartphone bedienen (Verbraucherzentrale NRW) |
Wichtig: Der Mindestschutz ist die Messlatte der Stiftung Warentest für ihre Bewertung, kein gesetzlicher Standard. Psychische Erkrankungen lassen sich laut Stiftung Warentest oft gegen Mehrbeitrag mitversichern; die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sie in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend abgesichert sind. Weil psychische Erkrankungen mit 32,3 % die häufigste Ursache von BU-Leistungsfällen sind (Morgen & Morgen, April 2026), lohnt sich hier der genaue Blick.
Wie die Gewichtung funktioniert
Jede Tätigkeit verteilt Punkte von 1 bis 3 auf die Fähigkeiten, die sie in der Regel braucht. Wer eine Leiter besteigt, braucht Treppensteigen und Gleichgewicht stark (3), Kopfarbeit und Greifen schwächer (1). Wer am Bildschirm arbeitet, braucht Sehen stark (3), Sitzen (2) und Konzentration (1). Die Summe über alle abgehakten Tätigkeiten ergibt die Rangfolge. Zwei kurze Beispielprofile zeigen das Prinzip:
| Profil | Abgehakte Tätigkeiten | Kernfähigkeiten (Summe ab 4) | Wichtig (2–3) |
|---|---|---|---|
| Arbeit auf Baustelle (Beispiel) | Stehen, Leitern, Heben, Bücken | Gleichgewicht (5), Heben (4), Bücken und Knien (4) | Stehen, Gehen, Treppensteigen, Hand- und Armgebrauch (je 3) |
| Bildschirmarbeit mit Telefon (Beispiel) | Bildschirm, Telefonieren, Konzentriertes Planen | Konzentration (5), Sehen (4) | Hören, Sprechen (je 3), Sitzen (2) |
Das Profil „Baustelle“ lenkt den Blick auf körperliche Fähigkeiten, die in manchen Bedingungen als Verlust erst bei weitgehender Unfähigkeit gelten. Das Profil „Bildschirmarbeit“ zeigt, wo die Grundfähigkeit schwächer passt: Bei Lehr-, Beratungs- und Wissenschaftsberufen leistet eine BU laut Stiftung Warentest bei körperlichen Fähigkeitsverlusten eher nicht, während die Grundfähigkeitsversicherung auch dann zahlen kann, wenn Sie weiterarbeiten. Für Menschen in solchen Berufen steht deshalb der Mindestschutz bei Geist, Sinnen und Psyche im Vordergrund.
So lesen Sie das Ergebnis in den Bedingungen
Haben Sie Ihre Kernfähigkeiten, prüfen Sie jede einzeln in den Versicherungsbedingungen eines Tarifs. Vier Punkte entscheiden über den Wert:
- Schwelle: „Dauerhaft und in erheblichem Maße“ heißt: Kleine Einschränkungen genügen nicht (Verbraucherzentrale NRW). Suchen Sie die konkrete Definition, zum Beispiel eine Gehstrecke unter 400 Metern ohne Pause oder Gehhilfe oder ein Restsehvermögen von höchstens 0,05 % (Beispiele aus dem Test der Stiftung Warentest, 17.06.2025).
- Dauer: Der Verlust muss nach Stiftung Warentest voraussichtlich in der Regel sechs Monate andauern oder bereits so lange bestanden haben. Prüfen Sie, ob die Bedingungen das ebenso formulieren.
- Hilfsmittel: Wer mit Brille gut sieht, erhält keine Leistung (Verbraucherzentrale NRW). Fragen Sie, welche Hilfsmittel angerechnet werden: Brille, Hörgerät, Gehhilfe.
- Bausteine: Einige Versicherer bieten Zusatzbausteine an, etwa Mobilität (Autofahren) oder psychische Erkrankungen. Prüfen Sie Preis und Umfang.
Wie die Bedingungen im Ganzen zu lesen sind, erklärt die Seite Grundfähigkeitsversicherung: Bedingungen lesen. Wenn Sie mehrere Angebote vorliegen haben, rechnet der Kostenvergleich den Preis gegeneinander. Der Beitrag je 100 € Rente hilft, nur: Der günstigste Tarif ist nicht der mit den meisten passenden Fähigkeiten.
Wer die Checkliste besonders nutzen sollte
Besonders hilfreich ist die Checkliste für Menschen, bei denen die BU teuer oder nur mit kurzer Laufzeit zu haben ist – etwa bei körperlicher Arbeit. In unserer Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer (24./25.10.2026) war für Dachdecker, Maurer und Zimmerer in zwei der drei Online-Rechner ein Endalter von 67 nicht wählbar (höchstens 60 bzw. 65), für Fliesenleger höchstens 55 bzw. 65; für Bürokaufleute dagegen war Endalter 66 oder 67 wählbar. Die Details stehen unter Grundfähigkeit für Handwerker. Für Eltern, die ihre Kinder absichern möchten, gibt es eigene Produkte, die Verbraucherzentralen als Kinderinvaliditätsversicherung einordnen.
Die Checkliste ergänzt die Prüfung der BU, sie ersetzt sie nicht. Die Verbraucherzentralen empfehlen, zuerst die BU zu prüfen, und sehen die Grundfähigkeitsversicherung in bestimmten Fällen als Ausweichlösung, wenn keine BU zu bekommen ist. Ob BU, Grundfähigkeit oder eine Kombination zu Ihrem Beruf, Budget und Ziel passt, zeigt der kostenlose Check in 60 Sekunden mit Ergebnis und Fahrplan per E-Mail – ganz ohne Gesundheitsangaben.
Häufige Fragen
Welche Grundfähigkeiten gibt es?
Typisch sind Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, Stehen, Sitzen, Heben und Tragen, Knien und Bücken, Hand- und Armgebrauch, Fingerfeinmotorik, Autofahren sowie intellektuelle und soziale Fähigkeiten. Je Tarif sind es etwa 15 bis 25 (Stiftung Warentest, 17.06.2025); manche Bedingungen nennen auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des Smartphones (Verbraucherzentrale NRW, 08.05.2025).
Ist die Checkliste eine Empfehlung für einen Tarif?
Nein. Sie zeigt nur, welche Fähigkeiten nach Ihren Tätigkeiten wichtig sind und welche Fragen Sie an die Bedingungen stellen sollten. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, klärt ein Vergleich der Bedingungen – auf Wunsch mit einem Experten aus unserem Partnernetzwerk.
Muss ich Gesundheitsangaben machen?
Nein. Die Checkliste fragt ausschließlich nach Tätigkeiten Ihrer Arbeit. Gesundheitsfragen stellt erst der Versicherer im Antrag – und die bespricht ein Experte mit Ihnen im Beratungsprozess.
Warum steht der Beruf nicht als Auswahl in der Liste?
Weil die Grundfähigkeitsversicherung den Beruf bei der Leistungsprüfung gar nicht betrachtet. Für die Auswahl ist wichtiger, welche Tätigkeiten Ihr Arbeitsalltag verlangt – daraus folgt, welche Fähigkeiten für Sie relevant sind.
Quellen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Produktbeschreibungen auf dieser Seite sind allgemeine Einordnungen aus den genannten Quellen, keine Tarifempfehlung und keine Aussage über einzelne Versicherer; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Herausgeber: Grundfähigkeit-Check.de. Grundfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.