Grundfähigkeitsversicherung Lexikon: BU-Alternativen von A bis Z
Dieses Grundfähigkeitsversicherung Lexikon erklärt von „Abstrakte Verweisung“ bis „Zahlbeitrag“ die wichtigsten Begriffe rund um Grundfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Dread Disease, Arbeitsunfähigkeit und BU-Alternativen – kurz erklärt, mit Fundstelle und Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
- Abstrakte Verweisung
- Klausel, nach der der Versicherer Sie auf eine andere, zumutbare Tätigkeit verweisen darf, statt Berufsunfähigkeit am bisherigen Beruf zu messen. Sie gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG). Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der Beruf dagegen von vornherein unerheblich. Mehr dazu →
- Arbeitskraftabsicherung
- Sammelbegriff für alle privaten Produkte, die das Einkommen bei gesundheitsbedingtem Ausfall sichern: Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Dread Disease, Unfall, Multi-Risk und Bausteine für Arbeitsunfähigkeit. Mehr dazu →
- Arbeitsunfähigkeit (AU)
- Vorübergehender, ärztlich festgestellter Zustand, in dem Sie Ihre Arbeit krankheitsbedingt nicht ausführen können und mit Genesung gerechnet wird. Sie löst Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen) und danach Krankengeld aus; Berufsunfähigkeit ist dagegen langfristig (LV 1871, 27.02.2026). Mehr dazu →
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- Umgangssprachlicher Begriff, der meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel meint; eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist am Markt unüblich (LV 1871, 27.02.2026). Viele Suchende meinen auch die BU selbst. Mehr dazu →
- AU-Klausel
- Baustein der BU, der bei längerer Krankschreibung zahlt, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt; auch „Gelbe-Schein-Regelung“. Beispiel eines Versicherers: Leistung ab sechs Wochen Krankschreibung mit Facharzt-Prognose von sechs Monaten, höchstens 24 Monate (LV 1871, 27.02.2026); andere Tarife weichen ab. Mehr dazu →
- Beitrag je 100 € Rente
- Vergleichskennzahl: Monatsbeitrag geteilt durch Monatsrente mal 100. Sie macht Angebote mit unterschiedlicher Rentenhöhe vergleichbar, sagt aber nichts über Leistungsumfang oder Auslöser. Mehr dazu →
- Berufsunfähigkeit (BU)
- Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Die üblichen Schwellen „50 %“ und „6 Monate“ stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Mehr dazu →
- Bruttobeitrag
- Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag (Nettobeitrag) anheben darf, zum Beispiel wenn Überschüsse sinken; Finanztip rät, ihn zu beachten (27.05.2026). Mehr dazu →
- Dauerhaft und in erheblichem Maße
- Formel der Grundfähigkeitsversicherung für den Leistungsfall: Kleine Einschränkungen genügen nicht, und Hilfsmittel werden berücksichtigt (Verbraucherzentrale NRW, 08.05.2025). Stiftung Warentest: Verlust voraussichtlich in der Regel sechs Monate oder bereits so lange bestehend. Mehr dazu →
- Dread Disease
- Englisch für „gefürchtete Krankheit“: Versicherung, die bei einer im Vertrag genannten schweren Krankheit einmalig die Versicherungssumme zahlt und damit endet. Bewegungsapparat, Rheuma und Psyche sind nicht versichert (Verbraucherzentrale, 18.03.2026). Mehr dazu →
- Endalter
- Alter, bis zu dem der Versicherungsschutz läuft. In einer Erhebung vom 24.10.2026 war die BU eines Online-Anbieters für Dachdecker, Maurer und Zimmerer nur bis 60, für Fliesenleger bis 55 wählbar; bei Bürokaufleuten bis 67. Mehr dazu →
- Entgeltfortzahlung
- Weiterzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber bei Krankheit, bis zu sechs Wochen; danach folgt das Krankengeld (§ 3 EntgFG; LV 1871, 27.02.2026). Mehr dazu →
- Erwerbsminderungsrente
- Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit: voll bei unter drei, teilweise bei unter sechs Stunden täglich (§ 43 SGB VI). Durchschnittlich 1.041 € bei neuen Renten 2024; Berufsschutz nur für vor dem 02.01.1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Mehr dazu →
- Erwerbsunfähigkeit (EU)
- Nach Marktüblichkeit: Sie können voraussichtlich mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt keine Rolle (Vermittlerangaben, 2024). Mehr dazu →
- Funktionsinvaliditätsversicherung
- Name für kombinierte Produkte, die Funktionsverluste absichern, auch Multi-Risk oder Körperschutz genannt; je nach Anbieter auf Unfall oder auf Bausteine aus Grundfähigkeit, Dread Disease und Pflege gestützt (LV 1871, 18.08.2026). Mehr dazu →
- Fähigkeitenkatalog
- Liste der Grundfähigkeiten, die ein Tarif versichert. Je Tarif sind es etwa 15 bis 25 (Stiftung Warentest, 17.06.2025); einen einheitlichen Standard gibt es nicht. Mehr dazu →
- Gelbe-Schein-Regelung
- Umgangssprachlich für die AU-Klausel: Leistung auf Grundlage der Krankschreibung („gelber Schein“) statt auf Grundlage einer festgestellten Berufsunfähigkeit. Mehr dazu →
- Gesundheitsprüfung
- Fragen des Versicherers zu Vorerkrankungen vor Vertragsschluss. Bei Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung teils weniger streng als bei der BU (Verbraucherzentrale NRW, 08.05.2025); Ausschluss, Zuschlag oder Ablehnung bleiben möglich. Wir fragen online keine Gesundheitsdaten ab. Mehr dazu →
- Gliedertaxe
- Tabelle der Unfallversicherung, die dem Verlust von Körperteilen oder Sinnen einen Prozentsatz der Versicherungssumme zuordnet, zum Beispiel Arm im Schultergelenk 70 %, Auge 50 % (Verbraucherzentrale, 01.09.2026). Mehr dazu →
- Grundfähigkeit
- Eine im Vertrag genannte Fähigkeit wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Heben, Knien, Hand- und Armgebrauch oder Autofahren, deren Verlust die Leistung auslösen kann. Mehr dazu →
- Grundfähigkeitsversicherung
- Versicherung, die eine Rente zahlt, wenn eine im Vertrag genannte Fähigkeit dauerhaft und in erheblichem Maße verloren geht – unabhängig vom Beruf. Die Verbraucherzentralen sehen sie in bestimmten Fällen als Ausweichlösung, wenn keine BU zu bekommen ist; die BU bleibt der umfassendere Schutz (Verbraucherzentrale NRW, 08.05.2025). Mehr dazu →
- Hilfsmittel
- Brille, Hörgerät oder Gehhilfe: In der Grundfähigkeitsversicherung wird berücksichtigt, ob eine Fähigkeit mit Hilfsmittel noch vorhanden ist; wer mit Brille gut sieht, erhält keine Leistung (Verbraucherzentrale NRW, 08.05.2025). Mehr dazu →
- Invaliditätsgrad
- Prozentwert in der Unfallversicherung, der den dauerhaften Körperschaden misst; die Invaliditätsleistung ist ein Prozentsatz der Versicherungssumme. Eine Unfall-Rente zahlt meist erst ab 50 % Invalidität (Verbraucherzentrale, 01.09.2026). Mehr dazu →
- Kinderinvaliditätsversicherung
- Versicherung für Kinder, die anders als die Kinder-Unfallversicherung auch bei Krankheit zahlt; Kinder haben keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Verträge ab dem ersten Geburtstag, Abschluss meist bis etwa 15/16 Jahre (Verbraucherzentralen, 25.10.2026). Mehr dazu →
- Krankengeld
- Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Entgeltfortzahlung: 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V), längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit (§ 48 SGB V). Mehr dazu →
- Krankentagegeld
- Leistung einer Krankenversicherung, die den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit ersetzt; für Selbstständige oft die Alternative zum Krankengeld. Mehr dazu →
- Leistungsniveau
- Bewertungsmaß der Stiftung Warentest für Grundfähigkeits-Tarife: von 37 Tarifen waren 5 „sehr hoch“, 15 „hoch“, 11 „mittel“ und 6 „niedrig“ (17.06.2025). Mehr dazu →
- Mindestschutz
- Von der Stiftung Warentest definierter Umfang an Grundfähigkeiten, an dem sie Tarife misst: Hände und Arme, Gehen, Stehen, Sitzen, Treppensteigen, Heben, Knien, Autofahren, Sehen, Hören, Sprechen, Gleichgewicht, intellektuelle und soziale Fähigkeiten, psychische Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit (17.06.2025). Kein gesetzlicher Standard. Mehr dazu →
- Multi-Risk-Versicherung
- Kombiniertes Produkt, das je nach Anbieter Grundfähigkeiten, Dread Disease und Pflegeschutz bündelt oder unfallbasiert leistet (ab 50 % Invaliditätsgrad); Psyche ist meist ausgeschlossen (LV 1871, 18.08.2026). Mehr dazu →
- Nachprüfung
- Prüfung des Versicherers nach einem Leistungsanerkenntnis, ob sich die Verhältnisse geändert haben. Er wird nur leistungsfrei, wenn er die Veränderung in Textform darlegt, frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang (§ 174 VVG); für ähnliche Verträge gilt dies entsprechend (§ 177 VVG). Mehr dazu →
- Psyche-Baustein
- Zusatz in der Grundfähigkeitsversicherung, der psychische Erkrankungen gegen Mehrbeitrag einschließt. Psychische Erkrankungen verursachen 32,3 % der BU-Leistungsfälle (Morgen & Morgen, April 2026). Mehr dazu →
- Risikovoranfrage, anonyme
- Anfrage bei mehreren Versicherern vor dem Antrag, ohne Namen und ohne Antrag; ein Experte legt die Angaben vor, die Versicherer geben ein unverbindliches Votum. Die Verbraucherzentrale nennt sie als Weg nach einer Ablehnung (08.05.2025). Mehr dazu →
- Umtauschrecht (in die BU)
- Option mancher Grundfähigkeits-Tarife, später ohne neue Gesundheitsprüfung in eine BU zu wechseln – interessant für junge Menschen und Kinder (Verbraucherzentrale NRW, 08.05.2025). Frist, Anlass und Höchstalter regelt der Tarif. Mehr dazu →
- Unfallversicherung
- Versicherung, die nach einem Unfall einen Dauerschaden nach Gliedertaxe ausgleicht. In mehr als 90 % der Fälle werden Menschen durch Krankheit berufsunfähig, nicht durch Unfall (Verbraucherzentrale, 01.09.2026); sie ergänzt die BU, ersetzt sie aber nicht. Mehr dazu →
- Versicherungssumme
- Bei Dread Disease und Unfall die Summe, die einmalig ausgezahlt wird. Bei der Dread-Disease-Versicherung endet der Vertrag mit der Auszahlung (Verbraucherzentrale, 18.03.2026). Mehr dazu →
- Zahlbeitrag
- Beitrag, den Sie tatsächlich zahlen (Nettobeitrag), im Unterschied zum Bruttobeitrag als möglicher Obergrenze. Für Vergleiche den Zahlbeitrag nutzen, aber den Bruttobeitrag prüfen (Finanztip, 27.05.2026). Mehr dazu →
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