Rechner

Arbeitskraftabsicherung-Rechner: Wie groß ist Ihre Lücke?

Bei langem Ausfall zahlen nacheinander Arbeitgeber, Krankenkasse und gegebenenfalls die Rentenversicherung – jeweils weniger als zuvor. Der Rechner zeigt, wie groß die Lücke zu Ihrem Orientierungswert ist, und was das über zehn oder zwanzig Jahre bedeutet.

Redaktion Grundfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (4 Abschnitte)
  1. Wie die Lücke entsteht
  2. Ein Beispiel zum Nachrechnen
  3. Was der Rechner nicht abbildet – und wie Sie das Ergebnis nutzen
  4. So lesen Sie die beiden Lücken
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter, danach die Krankenkasse 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, längstens 78 Wochen je Krankheit (§§ 47, 48 SGB V).
  • Die durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente betrug 2024 monatlich 1.041 €; Berufsschutz gibt es nur für vor dem 02.01.1961 Geborene (§ 240 SGB VI).
  • Als Orientierungswert gelten laut Finanztip möglichst 80 % des Nettogehalts; Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl.
  • Grundfähigkeit und Dread Disease leisten nur bei Eintritt ihres Auslösers und sind im Rechner nicht angerechnet.

Bei langer Krankheit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter, danach die Krankenkasse 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, längstens 78 Wochen je Krankheit (§§ 47, 48 SGB V); bei dauerhaftem Ausfall bleibt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente von durchschnittlich 1.041 € (neue Renten 2024). Der Rechner zeigt Ihre Lücke zum Orientierungswert.

Es werden nur Beträge verwendet, keine Gesundheitsangaben. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Ihre EM-Rente finden Sie in der Renteninformation; die Voreinstellung ist ein Durchschnitt, kein Anspruch.

–
Orientierungswert pro Monat
–
Krankengeld pro Monat (rechnerisch, bis 78 Wochen)
–
Lücke in der Krankengeld-Phase pro Monat
–
Lücke bei dauerhaftem Ausfall pro Monat
–
Überbrückungskapital für den gewählten Zeitraum

–

Modellrechnung, Stand 25.10.2026. Krankengeld = min(70 % × Brutto; 90 % × Netto) nach § 47 Abs. 1 SGB V; nicht berücksichtigt: Beitragsbemessungsgrenze, Sozialversicherungsabzüge auf das Krankengeld, Steuern. Lücke bei Dauerausfall = Orientierungswert − EM-Rente − höhere der privaten Renten (BU bzw. EU). Orientierungswert = Netto × gewählter Anteil (Finanztip, 27.05.2026: möglichst 80 %); kein Versicherungsbedarf, kein Tarifvorschlag, keine Beratung.

Kostenlos & unverbindlich

Lücke sichern & Möglichkeiten prüfen lassen

Wir senden Ihnen den Absicherungs-Entscheider. Auf Wunsch zeigt ein Partner-Experte, wie sich Ihre Lücke mit welchen Produktfamilien schließen ließe.

  • Ihre Lücke bei langem Ausfall in Euro
  • Welche Produktfamilie welchen Teil abdeckt
  • Checkliste: Was Sie vor dem Antrag klären

Wie die Lücke entsteht

Wer arbeitsunfähig wird, durchläuft in Deutschland mehrere Stufen. Zuerst zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter (LV 1871, 27.02.2026; § 3 EntgFG). Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein: 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Es endet nach längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit; eine weitere hinzutretende Krankheit verlängert die Dauer nicht (§ 48 Abs. 1 SGB V). Bei dauerhaftem Ausfall gilt danach die gesetzliche Rente (Begriffe dazu: Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit): Wer nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, kann eine teilweise, wer weniger als drei Stunden arbeiten kann, eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten (§ 43 SGB VI) – wenn die Voraussetzungen (in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit, Ausnahmen § 53 SGB VI) erfüllt sind.

Zwischen diesen Stufen entsteht die Lücke. In der Krankengeld-Phase ist sie bei Angestellten meist klein, weil 90 % des Nettos deckeln – aber nur vor Abzügen und nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Danach wird sie groß: Die durchschnittliche neue Erwerbsminderungsrente betrug 2024 monatlich 1.041 €, das Durchschnittsalter beim Zugang lag bei 54,5 (Männer) und 53,5 Jahren (Frauen); einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (Rentenversicherungsbericht 2025, Drs. 21/1792, § 240 SGB VI). Wer sein Leben mit 2.400 € Netto bestreitet, hat bei 1.041 € eine deutliche Lücke.

Ein Beispiel zum Nachrechnen

Voreinstellung: Netto 2.400 €, Brutto 3.500 €, Orientierung 80 %, EM-Rente 1.041 €, keine private Rente. Orientierungswert: 2.400 € × 0,8 = 1.920 €. Krankengeld: 70 % von 3.500 € = 2.450 €, gedeckelt auf 90 % von 2.400 € = 2.160 € – also über dem Orientierungswert, die Lücke in der Krankengeld-Phase beträgt 0 €. Dauerhaft: 1.920 € − 1.041 € = 879 € pro Monat. Über zehn Jahre sind das 879 € × 12 × 10 = 105.480 €. Genau diese Zahlen zeigt der Rechner.

Stufen der Absicherung bei langem Ausfall. Quellen: LV 1871 (27.02.2026), §§ 47, 48 SGB V, § 43 SGB VI, Rentenversicherungsbericht 2025. Stand: Oktober 2026.
StufeWer zahltHöheDauer
1Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung)Gehaltbis zu 6 Wochen
2Krankenkasse (Krankengeld)70 % brutto, höchstens 90 % nettolängstens 78 Wochen je Krankheit
3Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente)Ø neue Rente 2024: 1.041 €bei Erwerbsminderung, mit Voraussetzungen
4Private Absicherung (BU, EU, Grundfähigkeit …)nach Vertragnach Vertrag

Was der Rechner nicht abbildet – und wie Sie das Ergebnis nutzen

Der Rechner ist eine Orientierung, kein Bedarfsgutachten. Er kennt weder Ihre Entgeltpunkte noch Ihre Beitragsbemessungsgrenze, weder Steuern noch Abzüge auf das Krankengeld. Er geht davon aus, dass die Erwerbsminderungsrente überhaupt gezahlt wird – tatsächlich lag der rechnerische Ablehnungsanteil bei Anträgen 2024 bei etwa 47 %, wobei darin auch formale Ablehnungen enthalten sind (eigene Rechnung aus Drs. 21/1792). Und er ordnet private Renten vereinfacht dem Dauerausfall zu; wann eine BU, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung tatsächlich leistet, hängt vom jeweiligen Auslöser ab.

Nutzen Sie das Ergebnis in drei Schritten. Erstens: Klären Sie, wie hoch Ihre Lücke bei dauerhaftem Ausfall ist. Zweitens: Prüfen Sie, welche Produktfamilie diese Lücke schließen kann – die Verbraucherzentralen sehen die BU als umfassendsten Schutz, Alternativen als Ausweichlösung oder Ergänzung – ein Experte prüft zuerst, ob die BU für Sie machbar ist. Drittens: Ist die Lücke in der Krankengeld-Phase groß (Selbstständige, freiwillig Versicherte), prüfen Sie die AU-Klausel oder – bei Selbstständigen – Krankentagegeld; Beides bespricht der Experte mit Ihnen. Ein Überbrückungskapital ist eine Rechengröße, kein Versicherungsbedarf: Wer die Lücke durch eine Einmalzahlung wie bei Dread Disease schließen wollte, bräuchte eine Diagnose aus dem Katalog – und der Vertrag endet mit der Auszahlung (Verbraucherzentrale, 18.03.2026).

Wenn Sie selbstständig sind, gelten andere Regeln für Krankengeld und Rentenversicherung. Dazu lohnt der Blick auf das Portal Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige. Wie Sie die Lücke schließen, zeigt der kostenlose Check: In 60 Sekunden Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan per E-Mail erhalten.

So lesen Sie die beiden Lücken

Der Rechner zeigt zwei Lücken, weil sie zwei verschiedene Probleme beschreiben. Die Lücke in der Krankengeld-Phase betrifft die ersten Monate nach Ende der Entgeltfortzahlung: Sie ist bei Angestellten mit Krankengeldanspruch meist klein oder null, bei Selbstständigen ohne Anspruch dagegen so groß wie der Orientierungswert. Sie lässt sich mit einer AU-Klausel oder einem Krankentagegeld verkleinern. Die Lücke bei dauerhaftem Ausfall betrifft die Jahre danach und ist in der Regel größer, weil die gesetzliche Rente im Durchschnitt deutlich unter dem Nettoeinkommen liegt. Sie lässt sich mit BU, Erwerbsunfähigkeit oder – eingeschränkt – Grundfähigkeit schließen.

Wenn Sie beide Zahlen nebeneinander sehen, erkennen Sie, welche Absicherung zuerst dran ist. Ist die Dauerlücke groß und Ihr Beruf körperlich anspruchsvoll, lohnt der Blick auf die Absicherung für Handwerker; ist die Krankengeld-Lücke groß, auf die AU-Klausel.

Häufige Fragen

Wie viel Rente brauche ich bei Berufsunfähigkeit?

Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern; Versicherer begrenzen die versicherbare Rente oft auf 60–70 % des Bruttogehalts (Finanztip, 27.05.2026). Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber, die Rente so zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann (19.05.2026). Der Rechner nutzt 60 bis 90 % als Orientierung.

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts, berechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 47 SGB V). Es wird für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt (§ 48 SGB V). Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge auf das Krankengeld und die Beitragsbemessungsgrenze sind im Rechner nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente betrug 2024 monatlich 1.041 € (Rentenversicherungsbericht 2025). Ihre eigene Höhe steht in Ihrer Renteninformation; sie hängt von Ihren Entgeltpunkten ab und ist bei Beginn vor dem 65. Geburtstag um 0,3 % je Monat gekürzt, höchstens um 10,8 % (§ 77 SGB VI).

Was bedeutet das Überbrückungskapital?

Es ist eine reine Rechengröße: monatliche Lücke × 12 × gewählte Jahre. Es zeigt, welche Summe nötig wäre, um die Lücke für diese Zeit zu schließen – etwa als Orientierung für eine Einmalzahlung wie bei Dread Disease. Es ist kein Versicherungsbedarf und kein Tarifvorschlag.

Warum rechnet der Rechner Grundfähigkeit nicht mit?

Weil die Grundfähigkeitsversicherung nur bei Verlust einer im Vertrag genannten Fähigkeit zahlt, nicht bei jedem Ausfall. Ob sie bei Ihnen leisten würde, hängt vom Auslöser ab – das zeigt die Grundfähigkeiten-Checkliste.

Quellen

  1. § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes – abgerufen 25.10.2026
  2. § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes – abgerufen 25.10.2026
  3. Rentenversicherungsbericht 2025 (BT-Drs. 21/3080), Bundestag hib 723/2025 – 22.12.2025
  4. Finanztip: Was kostet eine BU? (80 % des Nettos) – Stand 27.05.2026
  5. Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
Redaktion Grundfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Produktbeschreibungen auf dieser Seite sind allgemeine Einordnungen aus den genannten Quellen, keine Tarifempfehlung und keine Aussage über einzelne Versicherer; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Herausgeber: Grundfähigkeit-Check.de. Grundfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Je früher, desto leichter und günstiger.

Machen Sie den kostenlosen Check – und lassen Sie einen Experten prüfen, ob die BU für Sie machbar ist oder welche Alternative passt.

Jetzt kostenlos prüfen
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
In 60 Sekunden kostenlos prüfen