Vergleich

Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der umfassendere Schutz und, wenn möglich, die erste Wahl; die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die zugänglichere Alternative. Dieser Vergleich zeigt, wo die Linie verläuft: bei Auslöser und Verweisung, bei Nachprüfung und Gesundheitsprüfung, bei Kosten und Laufzeit – und für wen sich welche Entscheidung anbietet.

Redaktion Grundfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (11 Abschnitte)
  1. Zwei Absicherungen, ein Ziel: Einkommen bei Dauerausfall
  2. Die zehn Unterschiede im Überblick
  3. Maßstab und Schwelle: Punkte 1 bis 3
  4. Verweisung und Nachprüfung: Punkte 4 und 7
  5. Gesundheitsprüfung, Kosten und Bewilligung: Punkte 6, 8 und 9
  6. Wenn die BU schon läuft: Lohnt der Wechsel zur EU?
  7. Welche Rolle die Laufzeit spielt
  8. Sechs Fragen, die Sie jedem Angebot stellen sollten
  9. Wie Sie entscheiden: Drei Konstellationen
  10. Eine Modellrechnung zur Lücke
  11. So gehen Sie vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Die BU leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann (§ 172 Abs. 2 VVG); die EU leistet, wenn in irgendeinem Beruf nicht mehr nennenswert gearbeitet werden kann (Bedingungen: oft Grenze von drei Stunden täglich).
  • Die Verbraucherzentralen sehen die BU als umfassendsten Schutz und nennen bei fehlender BU zuerst die EU mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung (18.03.2026).
  • Bei der BU ist eine abstrakte Verweisung auf andere Berufe nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG); bei der EU entfällt der Berufsbezug ganz.
  • Rund 80 % der BU-Anträge werden bewilligt (GDV-Umfrage, Stiftung Warentest, 19.05.2026); für die EU liegt keine belegte Quote vor.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich: Die BU ist der umfassendere Schutz, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) die zugänglichere Alternative: Die BU leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann (§ 172 Abs. 2 VVG), die EU erst, wenn in keinem Beruf mehr nennenswert gearbeitet werden kann. Wer keine BU bekommt oder bezahlen kann, prüft nach der Verbraucherzentrale zuerst die EU (Stand 18.03.2026) – ein Experte klärt vorab kostenlos, ob die BU doch machbar ist.

Zwei Absicherungen, ein Ziel: Einkommen bei Dauerausfall

Beide Versicherungen zahlen eine monatliche Rente, wenn die Gesundheit dauerhaft die Arbeit begrenzt. Der Unterschied liegt im Maßstab. Die BU schaut auf Ihren Beruf: Was haben Sie zuletzt gearbeitet, und können Sie das noch? Die EU schaut auf Ihre Arbeitsfähigkeit im Allgemeinen: Können Sie überhaupt noch in nennenswertem Umfang erwerbstätig sein? Für die Praxis ist das eine Frage von Monaten oder Jahren, in denen Geld fließt oder nicht fließt. Dieser Vergleich zeigt zehn Punkte, an denen sich beide trennen. Die Begriffe selbst erklärt die Seite Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit; hier geht es um die Entscheidung zwischen den Produkten.

Die zehn Unterschiede im Überblick

Direktvergleich, beschreibend; Quellen: § 172 und § 174 VVG, Verbraucherzentrale (18.03.2026), Stiftung Warentest (19.05.2026), Bedingungen Volkswohl Bund (06/2022), Vermittlerangaben (2024). Stand 25.10.2026
MerkmalBUEU
1. Maßstabzuletzt ausgeübter Berufirgendeine Erwerbstätigkeit
2. SchwelleMarktstandard 50 %, voraussichtlich 6 Monateoft Grenze von drei Stunden täglich; Prognose 6 Monate bis 3 Jahre
3. Teilweise Unfähigkeitzähltzählt in der Regel nicht
4. Verweisungabstrakte Verweisung nur, wenn vereinbart (§ 172 Abs. 3 VVG)Berufsbezug entfällt
5. Psychemeist eingeschlossen (32,3 % der Leistungsfälle)meist eingeschlossen
6. Gesundheitsprüfungstrenglaut Vermittlern meist milder
7. Nachprüfunggeregelt in §§ 173 bis 175 VVGvertraglich; Beispiel: jährliche Untersuchung
8. Kostenje nach Beruf stark schwankendnach Vermittlern meist günstiger
9. Bewilligungrund 80 % der Anträgekeine belegte Quote
10. Einordnungumfassendster Schutzerste Alternative bei fehlender BU

Maßstab und Schwelle: Punkte 1 bis 3

Das ist der Kern. Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Eine Person, die körperlich arbeitet, kann nach einem Leiden den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, aber im Büro noch sechs Stunden täglich arbeiten. Die BU kann leisten, die EU nicht, weil in einem anderen Beruf noch gearbeitet werden kann. Die BU löst nach Marktstandard schon aus, wenn der Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Die EU verlangt deutlich mehr: In den von uns gelesenen Bedingungen der Volkswohl Bund muss die Person außerstande sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, in einer Allianz-Klausel mehr als drei Stunden, dort mit einer Prognose von mindestens drei Jahren. Die Wirkung: Die BU löst früh aus, die EU spät. Das ist der wesentliche Grund, warum die EU billiger sein kann – und warum sie weniger leistet.

Zur Einordnung der Zahlen: Das Gesetz sagt es für die BU so: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann; Grad und Prognose stehen in den Bedingungen (50 % (Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz); 6 Monate (Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz)).

Verweisung und Nachprüfung: Punkte 4 und 7

Bei der BU spielt die Frage, ob der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen darf, eine große Rolle: abstrakte Verweisung nur, wenn vertraglich vereinbart. Wer eine BU abschließt, sollte daher prüfen, ob die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Bei der EU stellt sich die Frage anders: Weil schon der Maßstab „irgendeine Erwerbstätigkeit“ ist, entfällt der Berufsbezug – das ist die eigentliche Verweisung. Die Nachprüfung ist bei der BU gesetzlich gerahmt: Die Leistungsfreiheit nach Neubeurteilung setzt voraus, dass der Versicherer sie in Textform darlegt, frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang (Leistungsfreiheit nur nach Darlegung in Textform, frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang). Bei der EU gelten die Regeln des Vertrags, die BU-Vorschriften der §§ 173 bis 176 VVG gelten nach § 177 VVG entsprechend für Verträge mit Leistung wegen dauerhafter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. In den Volkswohl-Bund-Bedingungen heißt es zum Beispiel, dass die Leistung mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang der Erklärung endet, wenn die Erwerbsunfähigkeit wegfällt.

Gesundheitsprüfung, Kosten und Bewilligung: Punkte 6, 8 und 9

Die Gesundheitsprüfung ist laut Vermittlern bei der EU meist milder; manche Versicherer bieten vereinfachte Fragen an. Das erklärt, warum die Verbraucherzentrale die EU bei fehlender BU an erster Stelle nennt. Antworten müssen auch dann vollständig und wahrheitsgemäß sein. Bei Vorerkrankungen fragt ein Experte vorab anonym bei mehreren Versicherern an, ohne dass Ihr Name fällt – so zeigt sich, ob die BU möglich ist.

Bei den Kosten gilt: Die EU ist nach Vermittlerangaben meist günstiger, weil sie später leistet. Eine belegte Marktspanne haben wir für die EU nicht; für die BU zeigt unsere Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer (24./25.10.2026, 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente bis 67) Mediane zwischen 53 € (Softwareentwickler) und 216 € (Paketzusteller). Beide Zahlenreihen sind nicht direkt vergleichbar. Bei Handwerksberufen war die BU in zwei der drei Online-Rechner nur mit kürzerem Endalter wählbar (Dachdecker, Maurer, Zimmerer: in zwei von drei Online-Rechnern höchstens Endalter 60 bzw. 65; Fliesenleger: 55 bzw. 65; Bürokaufmann: 66 bis 67) – ein Grund, mit dem Experten Einstufung und Endalter zu vergleichen und sonst die EU als Alternative zu prüfen.

Zur Bewilligung: Rund 80 % der BU-Anträge werden bewilligt (GDV-Umfrage, Stiftung Warentest, 19.05.2026). Für die EU haben wir keine belegte Zahl und behaupten keine. Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente standen 2024 181.738 Bewilligungen 161.876 Ablehnungen gegenüber (47 % rechnerischer Ablehnungsanteil, inkl. formaler Ablehnungen).

Wenn die BU schon läuft: Lohnt der Wechsel zur EU?

Manche überlegen, eine bestehende BU wegen hoher Beiträge gegen eine EU zu tauschen. Das ist ein Schritt mit Folgen und sollte sorgfältig geprüft werden. Wer die BU kündigt und eine EU neu abschließt, gibt den Berufsbezug auf; die Gesundheitsprüfung beginnt von vorn, und Vorerkrankungen, die inzwischen eingetreten sind, können Annahme und Beitrag verändern. Bevor Sie kündigen, klären Sie, ob es innerhalb Ihres Vertrags Alternativen gibt: Beitragsreduzierung, Anpassung der Rentenhöhe, Beitragsfreistellung oder Umstellung der Laufzeit. Welche Optionen Ihr Vertrag kennt, steht in den Bedingungen; ein Experte aus unserem Partnernetzwerk kann sie mit Ihnen durchgehen. Was Sie nicht tun sollten: aus Beitragsdruck kündigen, ohne vorher zu prüfen, ob der neue Schutz tatsächlich zu den Risiken passt, die Sie absichern wollen. Das ist keine Aussage über Ihren Vertrag, sondern ein Hinweis auf die Reihenfolge der Prüfung.

Welche Rolle die Laufzeit spielt

Die Dauer des Schutzes entscheidet darüber, wie viele Jahre zwischen dem Ende der Versicherung und der Regelaltersgrenze liegen. In unserer BU-Abfrage (24./25.10.2026, Online-Rechner dreier Versicherer) war für mehrere Handwerksberufe in zwei der drei Rechner ein Endalter von 67 nicht wählbar; die Grenze lag bei 60 bzw. 65 (Dachdecker, Maurer, Zimmerer) und 55 bzw. 65 (Fliesenleger). Rechnerisch ergibt sich bei einem Endalter von 60 eine Lücke von sieben Jahren bis zum 67. Geburtstag, in denen weder BU noch EU leistet, während die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung vor dem 65. Geburtstag um 0,3 % je Monat gekürzt wird, höchstens um 10,8 % (0,3 % je Monat vor Alter 65, höchstens 36 Monate (10,8 %)). Bei der EU lohnt deshalb dieselbe Frage wie bei der BU: Bis zu welchem Alter läuft der Schutz, und welche Folge hat ein früheres Endalter?

Sechs Fragen, die Sie jedem Angebot stellen sollten

  1. Wie lautet die Definition – Beruf, irgendeine Erwerbstätigkeit, Stundengrenze, Prognose?
  2. Ist die abstrakte Verweisung ausgeschlossen (bei der BU) oder eine Zusatzfrage zur Tätigkeit gestellt?
  3. Bis zu welchem Endalter läuft die Rente, und wie lange zahle ich Beitrag?
  4. Welche Nachversicherungsgarantie gilt, und bei welchen Anlässen?
  5. Wie wird nachgeprüft, und welche Mitteilungspflichten gibt es?
  6. Wie verhält sich der Beitrag: fest, mit Überschussanteil, mit Dynamik?

Wer diese sechs Punkte klärt, hat die wichtigsten Unterschiede zwischen BU und EU im eigenen Angebot sichtbar gemacht. Viele Antworten stehen im Versicherungsschein und den Bedingungen; für den Rest hilft die Nachfrage beim Versicherer oder beim Experten.

Wie Sie entscheiden: Drei Konstellationen

Die Konstellationen sind erfundene Beispiele, keine Empfehlungen.

BU ist wählbar und bezahlbar

Dann ist sie nach Einschätzung der Verbraucherzentralen der umfassendere Schutz. Prüfen Sie Verweisung, Endalter und Nachversicherung. Eine zusätzliche EU bringt in der Regel wenig.

BU wirkt zu teuer

Ein Experte prüft, ob ein Einstiegstarif, eine niedrigere Anfangsrente mit späterer Nachversicherung oder eine andere Laufzeit hilft. Falls nicht, ist die EU die erste Alternative; bei körperlicher Arbeit auch die Grundfähigkeit.

BU wird abgelehnt

Die Verbraucherzentrale rät, bei mehreren Versicherern anonym anzufragen und dann die EU mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung zu prüfen.

Eine Modellrechnung zur Lücke

Die Zahlen sind erfunden und dienen nur dazu, den Rechenweg zu zeigen. Angenommen, Ihr Netto beträgt 2.400 €, und Sie wünschen im Ausfall rund 1.920 € (80 %, Faustregel nach Finanztip, 27.05.2026). Die durchschnittlich neu bewilligte gesetzliche Erwerbsminderungsrente lag 2024 bei 1.041 € pro Monat. Die Lücke beträgt etwa 879 € im Monat. Eine BU würde sie bei Berufsunfähigkeit schließen; eine EU nur bei Erwerbsunfähigkeit. Zwischen beiden Fällen liegt die „Grauzone“, in der die BU zahlt und die EU nicht. Wie groß Ihre Lücke ist, berechnen Sie im Arbeitskraft-Lücken-Rechner.

So gehen Sie vor

BU zuerst prüfen

Was kostet sie für Ihren Beruf, bis zu welchem Endalter ist sie wählbar?

Gesetzlichen Sockel einordnen

Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente erklärt das Portal zur Erwerbsunfähigkeitsrente.

Definitionen vergleichen

Prognose, Stundengrenze, Verweisung im Wortlaut, siehe Erwerbsunfähigkeitsversicherung vergleichen.

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Häufige Fragen

Was ist besser: BU oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die BU ist nach Einschätzung der Verbraucherzentralen der umfassendere Schutz. Die EU leistet später und seltener, weil der Beruf keine Rolle spielt, ist aber nach Vermittlerangaben oft leichter zu bekommen. Die Entscheidung hängt von Beruf, Budget und Gesundheitslage ab; der kostenlose Check zeigt Ihren Weg.

Ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung günstiger als die BU?

Nach Vermittlerangaben meist, weil sie später leistet. Eine belegte Marktspanne liegt nicht vor; Beiträge hängen von Alter, Beruf, Rentenhöhe und Endalter ab. Kosten der EU erklärt Erwerbsunfähigkeitsversicherung Kosten.

Was ist eine abstrakte Verweisung?

Die Klausel erlaubt dem Versicherer, auf einen anderen Beruf zu verweisen, den die versicherte Person ausüben könnte. Sie ist nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG). Viele Verträge verzichten darauf; ob Ihr Angebot sie enthält, steht in den Bedingungen.

Kann man von der EU in die BU wechseln?

Das regeln die Bedingungen. Es gibt Tarife mit Umtausch- oder Nachversicherungsoptionen; ein allgemeines Wechselrecht gibt es nicht. Bei der Grundfähigkeit nennt die Verbraucherzentrale NRW Tarife mit Wechsel in eine BU ohne neue Gesundheitsprüfung (08.05.2025); für die EU haben wir dazu keine belegte Aussage.

Brauche ich beide Versicherungen?

Nein. Eine BU deckt in der Regel mehr ab als eine EU; eine zusätzliche EU bringt dann wenig. Wer keine BU bekommt oder bezahlen kann, prüft nach der Verbraucherzentrale zuerst die EU, dann die Grundfähigkeit.

Quellen

  1. § 172 VVG – Leistung des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
  2. § 174 VVG – Leistungsfreiheit nach Neubeurteilung – abgerufen 24.10.2026
  3. Verbraucherzentrale: Dread-Disease-Versicherung – eine Alternative gegen Berufsunfähigkeit? – Stand 18.03.2026
  4. Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
  5. Volkswohl Bund: Allgemeine Bedingungen Selbstständige Erwerbsunfähigkeits-Versicherung (BED.SEU.0622) – Fassung 06/2022; abgerufen 25.10.2026
  6. transparent-beraten.de (Vermittler): Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Sekundärquelle; zuletzt aktualisiert 16.05.2024
Redaktion Grundfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Produktbeschreibungen auf dieser Seite sind allgemeine Einordnungen aus den genannten Quellen, keine Tarifempfehlung und keine Aussage über einzelne Versicherer; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Herausgeber: Grundfähigkeit-Check.de. Grundfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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