Arbeitskraft

Funktionsinvaliditätsversicherung: Was hinter dem Namen steckt

Wer „Funktionsinvaliditätsversicherung“ liest, denkt an ein eigenes Produkt – und stößt auf zwei verschiedene Dinge: einen Marktnamen für Bündelpolicen und einen Begriff aus der Unfallversicherung. Beides lässt sich ordnen, wenn man weiß, woran jeweils die Leistung hängt.

Redaktion Grundfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Funktionsinvaliditätsversicherung: ein Wort, zwei Bedeutungen
  2. Wie definiert das Gesetz Unfall und Invalidität?
  3. Wie funktioniert die Gliedertaxe?
  4. Warum kann die Gliedertaxe am Berufsalltag vorbeigehen?
  5. Wie oft ist ein Unfall die Ursache einer Berufsunfähigkeit?
  6. Funktionsinvalidität im Vergleich: Wer leistet wann?
  7. Drei Modellfälle: Wann trifft die Funktionsinvalidität den Kern?
  8. Worauf Sie bei einem Angebot achten sollten
Das Wichtigste in Kürze
  • Funktionsinvaliditätsversicherung ist laut LV 1871 (18.08.2026) ein anderer Name für die Multi-Risk-Police, also ein Bündel aus Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- und Pflegebausteinen.
  • In der Unfallversicherung meint Funktionsinvalidität den dauerhaften Funktionsverlust nach einem Unfall; die Höhe richtet sich nach der Gliedertaxe (z. B. Auge 50 %, Hand im Handgelenk 55 % der Summe; Verbraucherzentrale, 01.09.2026).
  • Eine Beeinträchtigung gilt nur als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre besteht (§ 180 VVG); der Beruf spielt keine Rolle.
  • Weil laut Verbraucherzentrale in mehr als 90 % der Fälle eine Krankheit zur Berufsunfähigkeit führt, ergänzt die Funktionsinvaliditätsversicherung die BU sinnvoll, ersetzt sie aber nicht.

Funktionsinvaliditätsversicherung ist laut LV 1871 (18.08.2026) ein anderer Name für die Multi-Risk-Police, die Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- und Pflegebausteine bündelt. In der Unfallversicherung heißt Funktionsinvalidität der dauerhafte Funktionsverlust nach einem Unfall; dauerhaft ist, was voraussichtlich länger als drei Jahre besteht (§ 180 VVG). Die Leistung folgt der Gliedertaxe, nicht dem Beruf.

Funktionsinvaliditätsversicherung: ein Wort, zwei Bedeutungen

Der Begriff wird auf zwei Ebenen benutzt, und das sorgt regelmäßig für Verwirrung. Auf der Produktebene bezeichnet er eine Police, die mehrere Absicherungen in einem Vertrag bündelt. Die Seite eines Lebensversicherers führt „Multi-Risk-Versicherung, Multi-Risk-Police oder Funktionsinvaliditätsversicherung“ als Namen derselben Idee; die Bausteine stammen laut dieser Seite aus der Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- und Pflegeversicherung (LV 1871, 18.08.2026). Wie diese Bündelpolice aufgebaut ist und wo ihre Grenzen liegen, erklärt die Seite Multi-Risk-Versicherung: Bausteine, Auslöser, Grenzen.

Auf der fachlichen Ebene beschreibt „Funktionsinvalidität“ etwas Engeres: den Zustand, dass ein Körperteil oder eine Funktion nach einem Unfall dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Diese Logik stammt aus der Unfallversicherung. Hier geht es nicht darum, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern darum, wie schwer der Körper dauerhaft geschädigt ist. Wer ein Angebot unter diesem Namen erhält, sollte deshalb als Erstes klären, welche der beiden Bedeutungen gemeint ist.

Wie definiert das Gesetz Unfall und Invalidität?

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Unfallversicherung in den §§ 178 ff. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet; die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet (§ 178 Abs. 2 VVG). Invalidität besteht, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist; als dauerhaft gilt eine Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird (§ 180 VVG). Die Verbraucherzentrale beschreibt dieselbe Dreijahresgrenze: Ein Dauerschaden gilt erst, wenn die Folgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen und keine Besserung zu erwarten ist (01.09.2026).

Zwei Folgen sind für den Vergleich mit der BU entscheidend. Erstens: Die Leistung setzt in der klassischen Unfallversicherung einen Unfall voraus. Wer an einer Krankheit leidet, bekommt von dieser Seite nichts. Zweitens: Die Frist von drei Jahren ist lang. Die BU dagegen kennt im Marktstandard eine Prognose von sechs Monaten. Ein Zustand, der nach zwei Jahren ausheilt, ist keine Invalidität im Sinne der Unfallversicherung, kann aber sehr wohl eine Berufsunfähigkeit gewesen sein.

Wie funktioniert die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet. Dieser Prozentsatz wird auf die Versicherungssumme angewendet. Die Verbraucherzentrale nennt Beispiele (01.09.2026), die wir hier mit einer Summe von 100.000 € durchrechnen:

Gliedertaxe-Beispiele der Verbraucherzentrale (01.09.2026), umgerechnet auf eine angenommene Versicherungssumme von 100.000 € (Modellrechnung). Tarife können abweichen. Stand: Oktober 2026.
Betroffenes KörperteilInvaliditätsgradLeistung bei 100.000 € Summe
Arm im Schultergelenk70 %70.000 €
Bein bis Oberschenkelmitte60 %60.000 €
Hand im Handgelenk55 %55.000 €
Auge50 %50.000 €
Gehör auf einem Ohr30 %30.000 €
Geruchssinn10 %10.000 €

Die Verbraucherzentrale nennt außerdem die Progression: Sie erhöht die Leistung bei schweren Invaliditätsgraden. Bei 100.000 € Summe, 225 % Progression und 50 % Invalidität ergeben sich 112.500 €. Sie ist oft günstiger als eine höhere Summe, greift aber bei leichteren Unfällen selten. Für die Höhe der Summe nennt sie die Faustformel des Sechsfachen des Bruttojahreseinkommens mit 30 Jahren, des Fünffachen mit 40 und des Vierfachen mit 50 Jahren; bei 36.000 € Bruttojahreseinkommen wären das für einen 30-Jährigen 216.000 €. Das ist ein Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale-Faustformel, keine Empfehlung für Ihren Fall.

In Unfallbedingungen wird häufig auch die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils dem Verlust gleichgestellt; das ist der Ursprung des Wortes „Funktionsinvalidität“. Ob und wie das in Ihrem Vertrag geregelt ist, steht in der Gliedertaxe der Bedingungen.

Warum kann die Gliedertaxe am Berufsalltag vorbeigehen?

Die Gliedertaxe bemisst die Leistung nach dem Körperteil, nicht nach dem Beruf. Für einen Büroangestellten und einen Chirurgen bedeutet der Verlust der Hand im Handgelenk denselben Prozentsatz – obwohl die Folgen für das Einkommen sehr verschieden sind. Umgekehrt kann eine Verletzung mit geringem Invaliditätsgrad, die für einen Musiker oder Friseur das Aus bedeutet, kaum Leistung auslösen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es deshalb nach Angaben der Verbraucherzentrale (2026) Unfalltarife mit eigener Gliedertaxe, etwa für Musiker, Chirurgen und Friseure.

Das ist der zentrale Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die BU fragt, ob Sie den zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können (§ 172 Abs. 2 VVG); die Funktionsinvaliditätslogik fragt, wie schwer der Körper betroffen ist. Beide Fragen können zu verschiedenen Ergebnissen führen – bei einem Konzertpianisten, der drei Finger verliert, anders als bei einer Verwaltungsangestellten mit demselben Schaden. Welche Fähigkeiten für Ihre Arbeit wichtig sind, hilft die Grundfähigkeiten-Checkliste herauszufinden.

Wie oft ist ein Unfall die Ursache einer Berufsunfähigkeit?

Die Zahlen sind eindeutig. Nach Morgen & Morgen (Stand April 2026, via LV 1871) machen Unfälle 6,9 % der BU-Leistungsfälle aus, psychische Erkrankungen 32,3 %, den Bewegungsapparat 17,6 % und Krebs 16,3 %. Die Verbraucherzentrale formuliert es so: In mehr als 90 % der Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Eine Absicherung, die vor allem auf Unfälle zielt, deckt deshalb nur einen kleinen Teil der Ursachen ab.

Das heißt nicht, dass sie wertlos ist. Sie kann in bestimmten Lagen sinnvoll sein: für Menschen, die keine BU bekommen, für Selbstständige oder für Personen mit sehr hohem Unfallrisiko, wie die Verbraucherzentrale ausführt. Aber sie ersetzt die BU nicht, und die Verbraucherzentrale hält für Einkommensausfälle die BU oder ein Krankentagegeld für besser geeignet. Wie sich beide Wege ergänzen lassen, zeigt BU und Unfallversicherung kombinieren; die Gegenüberstellung der beiden Produkte liefert Unfallversicherung oder BU.

Funktionsinvalidität im Vergleich: Wer leistet wann?

Auslöser der Produktfamilien im Überblick (Beschreibung). Quellen: § 172 VVG; §§ 178, 180 VVG; LV 1871 (18.08.2026); Verbraucherzentrale (08.05.2025; 01.09.2026). Stand: Oktober 2026.
ProduktUrsache muss seinMaßstabDauer-Kriterium
Klassische Unfallversicherung (Invalidität)UnfallGliedertaxe, Invaliditätsgradvoraussichtlich länger als drei Jahre
Funktionsinvaliditätsversicherung als Multi-Riskje Baustein: Unfall, Krankheit, Diagnosemehrere Auslöser, z. B. Invalidität ab 50 %je Baustein verschieden
GrundfähigkeitsversicherungKrankheit oder UnfallVerlust einer genannten Fähigkeitdauerhaft und in erheblichem Maße
BerufsunfähigkeitsversicherungKrankheit, Körperverletzung, Kräfteverfallzuletzt ausgeübter Berufvoraussichtlich auf Dauer (Bedingungen: meist sechs Monate)

Die Tabelle zeigt die Verschiebung der Maßstäbe: Je weiter links, desto körperbezogener, je weiter rechts, desto berufsbezogener. Wo Sie selbst stehen, hängt von Ihrer Arbeit ab; die Grundfähigkeitsversicherung liegt dazwischen, weil sie Fähigkeiten statt Körperteile oder Berufe bewertet.

Drei Modellfälle: Wann trifft die Funktionsinvalidität den Kern?

Drei abstrakte Modellfälle (keine Personen, keine Zusagen) zeigen, wie unterschiedlich die Absicherung wirkt:

Modellfälle zur Einordnung (angenommene Sachverhalte, keine Tarifaussage). Grundlage: § 172 VVG, §§ 178, 180 VVG, Gliedertaxe-Beispiele der Verbraucherzentrale (01.09.2026). Stand: Oktober 2026.
FallUnfallpolice mit GliedertaxeBU
Handwerker verliert nach einem Arbeitsunfall die Funktion einer Hand im HandgelenkLeistung nach Gliedertaxe (Beispiel 55 % der Summe), wenn der Schaden voraussichtlich länger als drei Jahre besteht; Arbeitsunfälle sind zunächst über die Berufsgenossenschaft gesichertLeistung, wenn der Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausübbar ist
Büroangestellte erkrankt an einer Krankheit, die die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränktkeine Leistung: kein UnfallLeistung möglich, wenn die Bedingungen erfüllt sind
Selbstständiger erleidet bei einem Freizeitunfall eine Verletzung mit geringem Invaliditätsgrad, die aber seine Arbeit stark beeinträchtigtgeringe Leistung nach niedrigem InvaliditätsgradLeistung möglich, wenn die Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt

Der Vergleich macht sichtbar, warum die Verbraucherzentrale die Unfallversicherung vor allem für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Menschen mit sehr hohem Unfallrisiko und Erwerbstätige mit Vorerkrankungen empfiehlt, die keine BU erhalten. Arbeitnehmer sind bei Arbeits- und Wegeunfällen über die Berufsgenossenschaft gesichert; Lücken bestehen in Freizeit, Haushalt, Straßenverkehr und Urlaub (Verbraucherzentrale, 01.09.2026). Für Selbstständige mit Unfallrisiko ist die Unfallseite also ein ernstzunehmender Baustein – aber eben eine Ergänzung zur Absicherung des Berufs und nicht deren Ersatz.

Worauf Sie bei einem Angebot achten sollten

  • Welche Bedeutung ist gemeint? Unfallpolice mit Gliedertaxe oder Bündelpolice mit mehreren Bausteinen?
  • Welche Gliedertaxe gilt? Ist sie besser als die gängigen Muster oder schlechter, und wie wird Funktionsunfähigkeit behandelt?
  • Welche Progression ist vereinbart und ab welchem Invaliditätsgrad greift sie?
  • Wie wird die Summe gewählt? Die Verbraucherzentrale nennt die Faustformel des Vier- bis Sechsfachen des Bruttojahreseinkommens, je nach Alter.
  • Beitragsrückgewähr und Todesfallschutz: Die Verbraucherzentrale warnt vor der Vermischung von Risiko und Sparen und rät zu getrennten Verträgen.
  • Anzeigepflicht: Fehler bei Angaben zu Gesundheit und Beruf können den Schutz gefährden (Verbraucherzentrale).

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Hinweis: Diese Seite ist Information, keine Beratung und keine Tarifempfehlung. Für die Anwendung der BU-Vorschriften auf andere Verträge verweist § 177 VVG nur auf Verträge zur dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und nimmt die Unfallversicherung aus; ob ein Bündeltarif darunter fällt, hängt vom Vertrag ab.

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Häufige Fragen

Was ist eine Funktionsinvaliditätsversicherung?

Der Name steht laut LV 1871 (18.08.2026) für die Multi-Risk-Police, die mehrere Risiken bündelt. In der Unfallversicherung bezeichnet Funktionsinvalidität den dauerhaften Funktionsverlust eines Körperteils nach einem Unfall, bewertet nach der Gliedertaxe. Welche Bedeutung gemeint ist, zeigt der Vertrag.

Was bedeutet Invalidität in der Unfallversicherung?

Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt; dauerhaft heißt: voraussichtlich länger als drei Jahre (§ 180 VVG). Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Schädigung führt (§ 178 Abs. 2 VVG).

Wie viel zahlt die Unfallversicherung bei Invalidität?

Einen Prozentsatz der Versicherungssumme nach der Gliedertaxe. Beispiele der Verbraucherzentrale (01.09.2026): Arm im Schultergelenk 70 %, Bein bis Oberschenkelmitte 60 %, Hand im Handgelenk 55 %, Auge 50 %, Gehör auf einem Ohr 30 %. Bei 300.000 € Summe und Verlust eines Auges sind das 150.000 €.

Ist die Funktionsinvaliditätsversicherung eine Alternative zur BU?

Nur sehr eingeschränkt. Sie zahlt bei bestimmten Auslösern wie Invaliditätsgrad oder Verlust einer Fähigkeit, nicht für den Verlust des Berufs. Unfälle machen laut Morgen & Morgen (04/2026) nur 6,85 % der BU-Leistungsfälle aus, Psyche dagegen 32,3 %.

Zahlt die Funktionsinvaliditätsversicherung bei psychischen Erkrankungen?

Bei Multi-Risk-Policen meist nur unter sehr strengen Voraussetzungen (LV 1871, 18.08.2026). Die klassische Unfallversicherung kennt psychische Folgen nur, wenn sie unfallbedingt auftreten und der Vertrag sie einschließt; das prüfen Sie in den Bedingungen.

Brauche ich zur Funktionsinvalidität Gesundheitsangaben?

Für Abschluss und Antrag gelten die Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers; hier auf der Seite fragen wir nichts dergleichen. Welche Fragen gestellt werden, hängt vom Baustein ab und wird im Gespräch mit einem Experten und mit Ihrer Einwilligung geklärt.

Quellen

  1. LV 1871: Multi-Risk-Versicherung (Wiki) – Seitenstand 18.08.2026; Versichererseite; abgerufen 25.10.2026
  2. § 178 VVG – Leistung des Versicherers (Unfallversicherung) – abgerufen 25.10.2026
  3. § 180 VVG – Invalidität – abgerufen 25.10.2026
  4. § 177 VVG – Ähnliche Versicherungsverträge – abgerufen 25.10.2026
  5. Verbraucherzentrale: Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll? – Stand 01.09.2026; abgerufen 25.10.2026
Redaktion Grundfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Produktbeschreibungen auf dieser Seite sind allgemeine Einordnungen aus den genannten Quellen, keine Tarifempfehlung und keine Aussage über einzelne Versicherer; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Herausgeber: Grundfähigkeit-Check.de. Grundfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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