Arbeitskraft absichern: Strategie, Reihenfolge und Kombinationen
Arbeitskraftabsicherung ist mehr als ein Produkt: Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, BU und Ergänzungen greifen ineinander. Hier sehen Sie, wie – und wo Sie Lücken am besten schließen.
Arbeitskraft
Arbeitskraft absichern – die Reihenfolge
Erst die BU prüfen, dann Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeit und Ergänzungen: Welche Stufe wann an der Reihe ist.
Weiterlesen ArbeitskraftBU und Krankengeld – wie beides zusammenspielt
Was das Krankengeld leistet, wann es endet und wie der Übergang zur BU-Rente oder Erwerbsminderungsrente aussieht.
Weiterlesen ArbeitskraftEinkommen absichern ohne BU
BU abgelehnt, zu teuer oder zu kurz? Welche Wege es gibt, was sie leisten und wo ihre Grenzen liegen.
Weiterlesen ArbeitskraftMulti-Risk-Versicherung – Bausteine und Grenzen
Ein Vertrag, mehrere Auslöser: was die Multi-Risk-Police bündelt, was sie nicht abdeckt und wem sie helfen kann.
Weiterlesen ArbeitskraftArbeitsunfähigkeitsversicherung vergleichen
Drei Bedingungswerke im Vergleich: Wann die AU-Leistung beginnt, wie lange sie läuft und welche Fristen Sie beachten müssen.
Weiterlesen ArbeitskraftBU und Grundfähigkeit zusammen
Ergänzung statt Ersatz: Wann eine Grundfähigkeitsversicherung neben der BU eine Lücke schließt und wann sie doppelt versichert.
Weiterlesen ArbeitskraftBU und Unfallversicherung kombinieren
Ergänzung statt Ersatz: Welche Lücken eine Unfallversicherung neben der BU schließt und welche nicht.
Weiterlesen ArbeitskraftFunktionsinvaliditätsversicherung – was steckt dahinter?
Ein Wort, zwei Bedeutungen: Marktname für kombinierte Policen und Fachbegriff der Gliedertaxe. Was beides leistet und was nicht.
Weiterlesen ArbeitskraftIst eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Wann die AU-Absicherung eine echte Lücke schließt, wann das Krankengeld reicht und was Selbstständige beachten müssen.
WeiterlesenDas Zusammenspiel
Bei Krankheit zahlt zuerst der Arbeitgeber (bis zu sechs Wochen), dann das Krankengeld (70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, längstens 78 Wochen je Krankheit, §§ 47, 48 SGB V); danach bleibt – bei dauerhaftem Ausfall – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (durchschnittlich 1.041 € bei neuen Renten 2024) oder eine private Absicherung. Wo Ihre Lücke liegt, rechnet der Arbeitskraft-Lücken-Rechner.
Je früher, desto leichter und günstiger.
Machen Sie den kostenlosen Check – und lassen Sie einen Experten prüfen, ob die BU für Sie machbar ist oder welche Alternative passt.