Inhalt (8 Abschnitte)
- Lohnt sich eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit überhaupt?
- Wie viel Lücke bleibt nach dem Krankengeld? Ein Rechenbeispiel
- Für wen ist die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit besonders wichtig?
- Was kann die AU-Klausel – und was nicht?
- Sechs Argumente dafür – und sechs dagegen
- Wann ist die Absicherung eher überflüssig?
- Was kostet der Entscheid, ihn zu vertagen?
- So treffen Sie die Entscheidung in vier Schritten
- Angestellte haben bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung (§ 3 EntgFG) und danach Krankengeld von 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, bis zu 78 Wochen (§§ 47, 48 SGB V): Die AU-Klausel ist bei ihnen meist eine Ergänzung, nicht die größte Lücke.
- Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann Krankengeld, wenn sie eine Wahlerklärung abgegeben haben (§ 44 Abs. 2 SGB V); dann beginnt es erst ab der siebten Woche (§ 46 SGB V). Für sie ist die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit am wichtigsten.
- Die AU-Klausel gibt es meist nur als Baustein einer BU; die Leistung beginnt in gelesenen Bedingungswerken nach sechs Monaten Krankschreibung oder früher mit Facharzt-Prognose.
- Wer keine BU bekommt, kann die AU-Klausel meist ebenfalls nicht einschließen – dann ist der Weg über Krankentagegeld, EU oder Grundfähigkeit zu prüfen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, wenn zwischen Ihrem Einkommen und den gesetzlichen Leistungen eine Lücke bleibt – vor allem für hauptberuflich Selbstständige ohne Krankengeld-Wahlerklärung (§ 44 SGB V). Für Angestellte sichern Entgeltfortzahlung (sechs Wochen) und Krankengeld (70 % brutto, höchstens 90 % netto, bis 78 Wochen) den Anfang ab; die Lücke liegt oft später (§§ 47, 48 SGB V).
Lohnt sich eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit überhaupt?
Die kurze Antwort: Es kommt auf die Lücke an, nicht auf das Produkt. Ob Sie eine zusätzliche Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit brauchen, lässt sich in drei Fragen klären. Erstens: Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Krankengeld? Zweitens: Wie viel vom gewohnten Netto deckt es ab – und wie lange? Drittens: Was passiert, wenn die Krankheit länger dauert als der gesetzliche Anspruch? Die ersten beiden Fragen betreffen die Zeit der Krankschreibung, die dritte betrifft den dauerhaften Ausfall, für den eine Absicherung der Arbeitskraft nötig ist, die über eine AU-Klausel hinausgeht.
Zur Begriffsklärung: Eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist am Markt unüblich; gemeint ist meist die AU-Klausel einer BU (LV 1871, 27.02.2026; siehe Arbeitsunfähigkeitsversicherung: was damit gemeint ist). „Sinnvoll“ bezieht sich deshalb darauf, ob dieser Baustein in Ihrer BU – oder bei einem Tarifwechsel – einen Mehrwert bringt, den Sie bezahlen möchten.
Wie viel Lücke bleibt nach dem Krankengeld? Ein Rechenbeispiel
Das Krankengeld ist auf zwei Weisen begrenzt: Es beträgt 70 % des Regelentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen, und das Regelentgelt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 47 Abs. 1, 6 SGB V). Die folgende Tabelle zeigt drei Modelle. Sie vernachlässigt die Beitragsbemessungsgrenze und die Abzüge auf das Krankengeld (etwa Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung) und dient nur der Größenordnung.
| Modell | Brutto/Monat | Netto/Monat | 70 % vom Brutto | 90 % vom Netto | Krankengeld (niedrigerer Wert) | Lücke zum Netto |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 2.200 € | 1.650 € | 1.540 € | 1.485 € | 1.485 € | 165 € |
| B | 3.500 € | 2.400 € | 2.450 € | 2.160 € | 2.160 € | 240 € |
| C | 5.000 € | 3.200 € | 3.500 € | 2.880 € | 2.880 € | 320 € |
In allen drei Modellen greift die 90-Prozent-Grenze vom Netto, sodass rechnerisch rund ein Zehntel des Nettos fehlt. Das ist in der Krankengeld-Phase überschaubar. Die eigentliche Lücke entsteht in der Praxis später, weil das Krankengeld bei derselben Krankheit nach längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Krankheit endet. Danach steht die Frage nach einer Dauerlösung. Eine Rolle spielen außerdem Fixkosten: Wer Miete, Kredit und Beiträge aus 90 % des Nettos bedienen muss, merkt auch eine Lücke von 240 € im Monat. Mit eigenen Zahlen rechnet das der Lücken-Rechner.
Für wen ist die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit besonders wichtig?
| Status | Gesetzliche Leistung bei langer Krankheit | Typische Lücke | Einschätzung |
|---|---|---|---|
| Angestellt, gesetzlich versichert | sechs Wochen Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld bis 78 Wochen | rund 10 % vom Netto (Modell) und die Zeit danach | AU-Klausel eine Ergänzung; wichtiger ist die Dauerabsicherung |
| Hauptberuflich selbstständig, gesetzlich versichert | kein Krankengeld ohne Wahlerklärung; mit Wahlerklärung ab der siebten Woche | oft ab dem ersten Tag, mindestens in den ersten sechs Wochen | Absicherung wichtig: Krankentagegeld oder BU mit AU-Klausel |
| Privat krankenversichert (angestellt) | Entgeltfortzahlung; Krankentagegeld nur, wenn vereinbart | je nach Tagegeld und Karenzzeit | Krankentagegeld prüfen; AU-Klausel zusätzlich möglich |
| Student / Auszubildende | je nach Versicherung; Entgeltfortzahlung nur bei Arbeitsverhältnis | vom Einzelfall abhängig | meist Dauerabsicherung vorrangig |
| Beamtet | eigene Regeln | erst bei Dienstunfähigkeit | Dienstunfähigkeitsschutz statt BU prüfen |
Für Selbstständige spielt § 46 SGB V eine besondere Rolle: Wer eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 abgegeben hat, hat erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Anspruch. Die ersten sechs Wochen bleiben also ungedeckt, es sei denn, ein Krankentagegeld oder eine BU mit entsprechender Leistung springt ein. Wie das Krankentagegeld hier funktioniert, behandelt das Portal zur Krankenversicherung für Gründer: Krankengeld für Selbstständige. Ein Experte zeigt Ihnen, wie Krankentagegeld und BU mit AU-Klausel ineinandergreifen.
Was kann die AU-Klausel – und was nicht?
Die AU-Klausel schließt eine Lücke, die das Gesetz offenlässt: den Zeitraum zwischen Krankschreibung und anerkannter Berufsunfähigkeit. In den von uns gelesenen Bedingungswerken genügt dafür die ärztliche Krankschreibung. Beim CosmosDirekt-Bedingungswerk (LA 1235 C, Stand 01.25) etwa zählt als arbeitsunfähig, wer sechs Monate am Stück krankgeschrieben ist (mindestens eine Bescheinigung vom Facharzt) oder vier Monate und eine Facharzt-Prognose für mindestens zwei weitere Monate hat; gezahlt wird bis zu 24 Monate die BU-Rente, und der Beitrag entfällt. Ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz zählt dort ausdrücklich nicht als Arbeitsunfähigkeit (§ 2 Abs. 3).
Was die Klausel ergänzt: Sie überbrückt die Zeit bis zur BU-Entscheidung und ersetzt nicht die BU selbst. Sie ist zeitlich begrenzt, setzt in der Regel eine längere Krankschreibung voraus und deckt deshalb kurze Ausfälle nicht ab. Wer nach vier Wochen wieder arbeitet, erhält nichts. Und sie hängt an der Gesundheitsprüfung der BU, weil sie meist Teil des Vertrags ist. Ein Experte klärt vorab anonym, ob eine BU samt AU-Baustein möglich ist; sonst lohnt der Blick auf Einkommen absichern ohne BU.
Sechs Argumente dafür – und sechs dagegen
Spricht dafür
- Kein oder spätes Krankengeld, etwa bei Selbstständigen
- Überbrückung, solange ein BU-Antrag geprüft wird
- Beitragsbefreiung schon in der Krankschreibungsphase
- Je nach Tarif nachträglich oder kündbar, also anpassbar
- Leistung unabhängig von Lohnfortzahlung und Krankengeld, wo der Tarif das so regelt
- Hohes Netto, bei dem das Krankengeld früher an Grenzen stößt
Das klärt der Experte mit Ihnen
- den Aufpreis, dessen Höhe nicht pauschal belegbar ist
- die Höchstdauer (18, 24 oder 36 Monate in den gelesenen Werken)
- die Eingangsfrist von Monaten statt Wochen
- Facharzt- und Fristenpflichten im Kleingedruckten
- kurze Ausfälle: Dafür greifen Entgeltfortzahlung und Krankengeld
- die BU als Basis: Sie wird zuerst geprüft
Wie unterschiedlich die Bedingungen ausfallen, zeigt der Wortlautvergleich auf der Seite Arbeitsunfähigkeitsversicherung vergleichen. Ein Beispiel für die Zeitspanne: Im Volkswohl-Bund-Bedingungswerk (BED.BU.0622, § 3) kann die AU-Leistung bis zu 36 Monate laufen; das ist mehr als doppelt so lang wie die 78 Wochen Krankengeld – allerdings erst nach den dort geregelten Voraussetzungen.
Wann ist die Absicherung eher überflüssig?
Überflüssig oder zweitrangig kann die AU-Klausel sein, wenn drei Bedingungen zusammentreffen: Sie sind angestellt und gesetzlich krankenversichert, Ihr Nettoeinkommen liegt klar unter der Beitragsbemessungsgrenze, sodass das Krankengeld nahe an 90 % des Nettos reicht, und Sie haben Rücklagen, die eine Lücke von rund einem Zehntel des Nettos über mehrere Monate tragen. Dann ist die Dauerabsicherung wichtiger als die Überbrückung. Die Verbraucherzentralen sehen die BU als umfassendsten Schutz; sie steht in der Prüfreihenfolge vor Bausteinen.
Zweitrangig ist sie auch, wenn Sie keine BU abschließen können. Dann geht es nicht mehr um einen Baustein, sondern um die Reihenfolge der Alternativen. Die Verbraucherzentrale nennt in ihrer Einordnung vom 18.03.2026 für diesen Fall zuerst die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, dann die Grundfähigkeitsversicherung. Die Zusammenhänge finden Sie bei Arbeitskraft absichern: die Reihenfolge der Produkte.
Was kostet der Entscheid, ihn zu vertagen?
Die Kosten des Aufschiebens sind bei der AU-Klausel vor allem eine Frage des Eintrittsfensters. Einzelne Bedingungswerke erlauben den Einschluss ohne neue Gesundheitsprüfung nur innerhalb von zwölf Monaten nach bestimmten Ereignissen wie dem Berufseintritt, dem Ende der Elternzeit oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit – und nur vor dem 50. Geburtstag und ohne längere Krankschreibung in den vorangegangenen 24 Monaten (Volkswohl Bund, BED.BU.0622 § 14). Wer das Fenster verpasst, müsste die Klausel neu beantragen. Ob das für Ihren Tarif gilt, steht ausschließlich in dessen Bedingungen; wir verallgemeinern das nicht.
Ähnlich verhält es sich mit dem Alter: Eintrittsalter und Gesundheitsprüfung bestimmen Beitrag und Annahme bei der BU, in der die Klausel steckt. Je früher die Absicherung steht, desto einfacher ist sie in der Regel zu erhalten; das gilt für die BU und damit für den Baustein.
So treffen Sie die Entscheidung in vier Schritten
Status klären
Angestellt, selbstständig oder privat versichert? Daraus folgt Ihr Krankengeldanspruch.
Lücke beziffern
Rechnen Sie Netto, Krankengeld und Fixkosten gegeneinander – im Lücken-Rechner oder mit der Tabelle oben.
Angebot mit und ohne Baustein anfordern
Der Preisunterschied zeigt, was die Klausel in Ihrem Fall kostet.
Bedingungen lesen
Auslöser, Höchstdauer, Antragsfrist, Anrechnung – oder gemeinsam mit einem Experten prüfen.
In 60 Sekunden Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan per E-Mail erhalten: Der kostenlose Check zeigt, ob BU, Alternative oder Krankengeld-Schutz bei Ihnen zuerst ansteht – ohne Gesundheitsfragen. Wie Krankengeld und BU im Ernstfall ineinandergreifen, erklärt BU und Krankengeld.
Hinweis: Modellrechnungen und Fristen dienen der Orientierung. Ihren konkreten Anspruch klären Ihre Krankenkasse und ein Experte; diese Seite ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
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Absicherungs-Entscheider (PDF)Häufige Fragen
Brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Angestellter?
Meist nicht zwingend. Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EntgFG), danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, bis zu 78 Wochen (§§ 47, 48 SGB V). Die AU-Klausel kann eine Ergänzung sein, wenn Ihr Nettoeinkommen hoch ist oder die BU-Prüfung lange dauert.
Ist die AU-Klausel ihren Aufpreis wert?
Das hängt von Ihrer Lücke und vom Tarif ab. Einen belegten Aufpreis nennen wir nicht, weil die Bedingungswerke keine Preise enthalten. Fragen Sie im Angebot nach dem Beitrag mit und ohne Baustein und setzen Sie die Differenz ins Verhältnis zu Ihrer Lücke im Lücken-Rechner.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch an Selbstständige Krankengeld?
Hauptberuflich Selbstständige haben grundsätzlich keinen Anspruch, es sei denn, sie erklären gegenüber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Krankengeldanspruch umfassen soll (§ 44 Abs. 2 SGB V). Mit einer solchen Wahlerklärung entsteht der Anspruch erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V).
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Dann endet der Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit (§ 48 Abs. 1 SGB V). Im Anschluss kommen je nach Lage Arbeitslosengeld nach den Regeln der Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III), eine Erwerbsminderungsrente oder eine private Absicherung wie BU, EU oder Grundfähigkeit in Betracht.
Kann ich die AU-Klausel später nachholen?
Manche Bedingungswerke erlauben den nachträglichen Einschluss ohne neue Gesundheitsprüfung, aber nur unter engen Voraussetzungen: In einem gelesenen Bedingungswerk etwa innerhalb von zwölf Monaten nach Berufseintritt, Elternzeit-Ende oder Wechsel in die Selbstständigkeit, vor dem 50. Lebensjahr und ohne längere Krankschreibung in den letzten 24 Monaten (Volkswohl Bund BED.BU.0622 § 14).
Quellen
- § 44 SGB V – Krankengeld – abgerufen 25.10.2026
- § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld – abgerufen 25.10.2026
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes – abgerufen 25.10.2026
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes – abgerufen 25.10.2026
- § 3 EntgFG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – abgerufen 25.10.2026
- CosmosDirekt: Besondere Bedingungen BU – Arbeitsunfähigkeits-Schutz (LA 1235 C, Stand 01.25) – Bedingungswerk; abgerufen 25.10.2026
- Volkswohl Bund: Allgemeine Bedingungen für Berufsunfähigkeitsleistungen (BED.BU.0622) – Bedingungswerk Stand 06/2022; abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Produktbeschreibungen auf dieser Seite sind allgemeine Einordnungen aus den genannten Quellen, keine Tarifempfehlung und keine Aussage über einzelne Versicherer; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Herausgeber: Grundfähigkeit-Check.de. Grundfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.