Arbeitskraft

Arbeitsunfähigkeitsversicherung Vergleich: Was Sie vergleichen

Wer eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung vergleicht, vergleicht in aller Regel keine eigenen Verträge, sondern Klauseln innerhalb von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wir haben dafür drei Bedingungswerke gegengelesen – und zeigen, welche Unterschiede im Ernstfall zählen.

Redaktion Grundfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was ist bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung überhaupt vergleichbar?
  2. Drei Bedingungswerke im Vergleich: Auslöser, Dauer, Fristen
  3. Warum zählt der Wortlaut mehr als das Etikett?
  4. Arbeitsunfähigkeitsversicherung Anbieter: nach welchen Kriterien auswählen?
  5. Wie wirkt sich der Vergleich auf den Beitrag aus?
  6. Welche Rolle spielen Krankengeld und Krankentagegeld beim Vergleich?
  7. Typische Fehler beim Vergleich
  8. Wie Sie konkret vorgehen
  9. Für wen lohnt der Vergleich – und für wen nicht?
Das Wichtigste in Kürze
  • Verglichen werden bei der AU-Absicherung Klauseln, nicht Produkte: Auslöser, Karenzzeit, Höchstdauer, Antragsfrist und Anrechnung stehen in den Bedingungen, nicht im Prospekt.
  • In drei gelesenen Bedingungswerken liegt die Höchstdauer bei 18, 24 und 36 Monaten; der Auslöser ist jeweils eine Krankschreibung von sechs Monaten oder eine kürzere Krankschreibung plus Facharzt-Prognose.
  • Eine Fachquelle kritisierte schon 2016/2017, dass Versicherer Arbeitsunfähigkeit uneinheitlich definieren (Infinma via cash-online); Details wie die Antragsfrist (im Cosmos-Beispiel vier Wochen nach Ende der AU) können über den Anspruch entscheiden.
  • Einen Tarifsieger nennen wir nicht: Die Auswahl hängt von Beruf, Status und Gesundheitsprüfung ab und gehört in ein Gespräch mit einem Experten.

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen heißt, die AU-Klausel einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen: In den von uns gelesenen Bedingungswerken leistet sie nach sechs Monaten Krankschreibung oder nach vier beziehungsweise drei Monaten mit Facharzt-Prognose, höchstens 18, 24 oder 36 Monate lang. Entscheidend sind Wortlaut, Fristen und Anrechnung (Bedingungswerke, abgerufen 25.10.2026).

Was ist bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung überhaupt vergleichbar?

Wer im Netz nach einem „Arbeitsunfähigkeitsversicherung Vergleich“ sucht, findet selten ein eigenständiges Produkt. Wie auf unserer Grundlagenseite Arbeitsunfähigkeitsversicherung: was damit gemeint ist beschrieben, ist eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist unüblich, gemeint ist meist eine BU mit AU-Klausel (LV 1871, 27.02.2026). Vergleichbar sind also die Klauseln in den Bedingungen einzelner BU-Tarife. Das hat eine praktische Folge: Sie vergleichen nicht „Tarif A gegen Tarif B“, sondern ein Paket aus Berufsunfähigkeitsschutz und einem Zusatzbaustein, dessen Bedingungen von Versicherer zu Versicherer anders aussehen.

Wir haben deshalb statt Werbeseiten drei Bedingungswerke im Wortlaut gelesen und gegenübergestellt. Das ist kein Marktquerschnitt und keine Bewertung: Die drei Dokumente stammen aus unterschiedlichen Jahren und Tarifwelten, und Bedingungen ändern sich. Sie zeigen aber, wo die Unterschiede liegen, und damit, worauf Sie bei jedem Angebot achten sollten. Eine Rangfolge von Versicherern oder Tarifen geben wir nicht ab; wir empfehlen weder einen Anbieter noch einen Tarif.

Drei Bedingungswerke im Vergleich: Auslöser, Dauer, Fristen

AU-Regelungen in drei gelesenen Bedingungswerken (Wortlaut sinngemäß wiedergegeben). Quellen: CosmosDirekt LA 1235 C (01.25) §§ 1–4; ERGO BUV_2022/202212 Teil A Ziff. 8; Volkswohl Bund BED.BU.0622 §§ 3, 14. Abruf 25.10.2026. Beispiele, keine Marktübersicht.
MerkmalCosmosDirekt (LA 1235 C)ERGO (Leistungspaket Premium)Volkswohl Bund (BED.BU.0622)
AuslöserSechs Monate Krankschreibungen am Stück (mindestens eine vom Facharzt) oder vier Monate plus Facharzt-Bescheinigung für mindestens zwei weitere MonateSechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben (mindestens eine Bescheinigung vom Facharzt) oder vier Monate plus Facharzt-Prognose bis zum Ende von sechs MonatenSechs Monate Bescheinigungen am Stück (mindestens eine vom Facharzt) oder drei Monate plus Facharzt-Prognose bis zum Ende von sechs Monaten
Höchstdauer24 Monate, frühere Leistungen werden angerechnet18 Monate, mehrere Fälle zusammen36 Monate, mehrere Fälle zusammen
Höhevereinbarte BU-Rente plus BeitragsbefreiungBU-Rente plus BeitragsbefreiungBU-Rente (wenn mitversichert) plus Beitragsbefreiung
Leistungsbeginnrückwirkend ab Ablauf des Monats, in dem die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden konntemit Ablauf des Monats, in dem die AU bescheinigt wurde; Karenzzeit gilt auch hiermit Ablauf des Monats, in den der AU-Beginn fällt; Karenzzeit zählt bei der Höchstdauer mit
Antragsfristspätestens vier Wochen nach Ende der ArbeitsunfähigkeitBescheinigungen innerhalb des Zeitraums der AU einreichenim gelesenen Auszug keine eigene Frist; allgemeine Mitwirkungspflichten gelten
Wiedereingliederunggilt weiter als arbeitsunfähig (stufenweise Wiedereingliederung, bewilligte Umschulung)keine Unterbrechung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 74 SGB Vkeine Unterbrechung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 74 SGB V
Kündigung / EinschlussBaustein jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündbar, solange nicht geleistet wirdTeil des Leistungspakets Premiumnachträglicher Einschluss ohne neue Gesundheitsprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach bestimmten Ereignissen (§ 14)

Die Tabelle zeigt, dass der gleiche Begriff sehr verschiedene Verträge meint. Die Höchstdauer variiert um den Faktor zwei, die Eingangshürde um einen bis drei Monate, und bei der Antragsfrist liegt der Unterschied nicht in der Höhe, sondern im Verfahren. Eine Vermittlerübersicht vom Mai 2026 (transparent-beraten.de, Sekundärquelle) nennt 24 oder 36 Monate als heute übliche Leistungsdauer und 18 Monate als veraltet – das deckt sich mit dem ältesten der drei Werke aus dem Jahr 2022, ersetzt aber nicht den Blick in den konkreten Tarif.

Warum zählt der Wortlaut mehr als das Etikett?

Ein Fachbeitrag der Analysegesellschaft Infinma (zitiert von cash-online, Ausgabe 2016/2017) hielt fest, dass mehr als 20 Lebensversicherer eine AU-Klausel ergänzt hatten und die Definition der Arbeitsunfähigkeit uneinheitlich war. Genannt wurden unter anderem die Frage, ob ein ärztlicher Nachweis oder eine förmliche Bescheinigung genügt, ob Atteste aus dem Ausland anerkannt werden und ob der Versicherer selbst prüfen darf, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das ist älter als unsere drei Bedingungswerke; es zeigt aber, wo Streit entstehen kann.

Wie wichtig solche Formulierungen sind, zeigt auch die Rechtsprechung zur Sechsmonatsklausel in der BU selbst. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.07.2021, IV ZR 153/20) unterschied zwei Varianten: Wer „sechs Monate ununterbrochen außerstande war“, den Beruf auszuüben, ist erst nach Ablauf dieser sechs Monate berufsunfähig; wer prognostisch voraussichtlich sechs Monate ausfällt, ist es von Beginn an. Wann der Versicherungsfall eintritt, hat Folgen für Beitragsbefreiung und Rentenbeginn. Das Urteil betrifft die BU-Definition, nicht die AU-Klausel; es zeigt aber, wie stark einzelne Wörter wirken. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Vertrags gibt diese Seite nicht.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung Anbieter: nach welchen Kriterien auswählen?

Die Frage nach dem „besten Anbieter“ ist verständlich, aber nicht seriös zu beantworten, weil die Bedingungen eine Frage von Beruf, Status und Gesundheitsprüfung sind. Besser ist eine Prüfliste, die Sie auf jedes Angebot anwenden können:

  • Auslöser: Reichen sechs Monate Krankschreibung, oder genügt eine kürzere Zeit mit Facharzt-Prognose? Muss ein Facharzt der passenden Fachrichtung bescheinigen?
  • Höchstdauer und Zählweise: 18, 24 oder 36 Monate – und werden mehrere Krankschreibungen zusammengerechnet?
  • Karenzzeit: Wird erst nach einer vereinbarten Karenzzeit gezahlt, und zählt sie auf die Höchstdauer?
  • Antragsfrist: Bis wann müssen Bescheinigungen vorgelegt werden – während oder erst nach der Arbeitsunfähigkeit?
  • Höhe und Beitragsbefreiung: Entspricht die AU-Rente der BU-Rente? Entfällt der Beitrag?
  • Anrechnung: Wie wird mit einer später anerkannten BU verrechnet, und zählt der Zeitraum auf die Höchstdauer?
  • Anzeigepflicht: Prüft der Versicherer bei einer Leistung die vorvertraglichen Angaben erneut? Im Cosmos-Beispiel gilt das, wenn innerhalb der ersten zehn Jahre nach Beginn des AU-Schutzes Leistungen verlangt werden (§ 5).
  • Flexibilität: Ist der Baustein kündbar, und kann er nachträglich eingeschlossen werden?

Die Antworten stehen in den Besonderen Bedingungen, nicht im Produktblatt. Fragen Sie vor dem Antrag nach dem vollständigen Bedingungswerk und lesen Sie die Paragraphen zur Arbeitsunfähigkeit selbst – oder lassen Sie sie mit einem Experten gegenlesen. Wer den Kontext der BU-Klauseln im Ganzen verstehen will, findet Hintergründe bei dem Portal AU-Klausel in der BU.

Wie wirkt sich der Vergleich auf den Beitrag aus?

Eine belegte Beitragsspanne für den AU-Baustein haben wir nicht erhoben, und die Quellen der Bedingungswerke nennen keine Preise. Die Vermittlerseite check24.de beschreibt in einem Ratgeber (Stand Mai 2018) lediglich, dass die Absicherung „meist optional gegen Zahlung eines höheren Beitrags“ möglich sei – eine veraltete Werbequelle, die wir nur als Hinweis auf die Struktur zitieren. Für den Beitrag der BU selbst zeigt unsere Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer vom 24./25.10.2026 (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67), dass der Beruf den Preis stärker bestimmt als jedes Detail der Klausel: Der Median reichte von 53 € (Softwareentwickler) bis 216 € (Paketzusteller) im Monat, kein Marktdurchschnitt.

Daraus folgt eine nüchterne Rechnung: Wenn der AU-Baustein im Angebot ausgewiesen ist, setzen Sie den Aufpreis ins Verhältnis zur Lücke, die er schließt. Wie groß diese Lücke bei Ihnen ist, rechnet der Arbeitskraft-Lücken-Rechner aus Netto, Krankengeld und Wunschrente. Wer zwei Angebote nebeneinanderlegen will, nutzt den Kostenvergleich.

Welche Rolle spielen Krankengeld und Krankentagegeld beim Vergleich?

Die AU-Klausel ist erst dann gut eingeordnet, wenn Sie wissen, was die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin leistet. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos (§ 47 Abs. 1 SGB V) und wird längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt (§ 48 Abs. 1 SGB V). Wie beides mit der AU-Rente zusammenspielt, erklärt die Seite BU und Krankengeld. In den gelesenen Bedingungen ist die AU-Leistung nicht davon abhängig, ob Krankengeld gezahlt wird; die Allianz beschreibt auf ihrer Ratgeberseite ausdrücklich, dass Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Krankentagegeld keinen Einfluss auf die AU-Leistung haben (Produktdarstellung, nicht Bedingungswortlaut).

Anders kann es bei einem privaten Krankentagegeld sein: Dort gibt es häufig eine Obergrenze, nach der Tagegeld und andere Leistungen zusammen das Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen. Wer beides hat, sollte beide Verträge nebeneinanderlegen. Für Selbstständige ist das Krankentagegeld ein eigener Baustein, dessen Höhe, Karenzzeit und Beitrag ein Experte mit Ihnen vergleicht.

Typische Fehler beim Vergleich

Nur den Preis vergleichen

Ein günstiger Beitrag mit 18 Monaten Höchstdauer ist nicht dasselbe wie ein höherer mit 36 Monaten. Rechnen Sie mit der Leistungsdauer: Bei 1.500 € Rente sind 18 Monate 27.000 €, 36 Monate 54.000 € – ein Rechenbeispiel, keine Zusage.

Auf die Überschrift „mit AU-Klausel“ vertrauen

Auch wenn ein Tarif mit AU-Klausel beworben wird, kann der Baustein als Zusatz kostenpflichtig sein oder nur im höherwertigen Leistungspaket stecken. Im ERGO-Beispiel gilt die Regelung ausdrücklich nur, wenn das Leistungspaket Premium vereinbart wurde.

Die Antragsfrist übersehen

Im Cosmos-Bedingungswerk verfällt die Zusatzleistung, wenn sie später als vier Wochen nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeit beantragt wird (§ 3). So etwas steht selten im Prospekt. Notieren Sie sich bei einer langen Krankschreibung deshalb früh, wann die Frist beginnt.

Die BU außer Acht lassen

Die AU-Klausel ergänzt die BU und überbrückt die Zeit bis zur Entscheidung; sie endet nach der Höchstdauer, und die Verbraucherzentralen sehen die BU als umfassendsten Schutz. Ein Experte prüft zuerst, ob die BU machbar ist; wer keine erhält, findet die Alternativen hier: Arbeitskraft absichern: die Reihenfolge der Produkte.

Wie Sie konkret vorgehen

Lücke bestimmen

Ermitteln Sie, was Ihnen nach Entgeltfortzahlung und Krankengeld fehlt – im Rechner mit Ihren Zahlen.

Bedingungen anfordern

Lassen Sie sich die vollständigen Besonderen Bedingungen zur Arbeitsunfähigkeit geben, nicht nur das Produktblatt.

Prüfliste abarbeiten

Gehen Sie die acht Punkte oben durch und notieren Sie, wo Fristen oder Facharztpflichten für Ihre Situation kritisch sind.

Gegenlesen lassen

Besprechen Sie die Klausel mit einem Experten, der Ihren Beruf und Ihr Budget kennt – ohne dass Sie Gesundheitsangaben vorab machen müssen.

Für wen lohnt der Vergleich – und für wen nicht?

Vergleich lohnt

  • Selbstständige und freiwillig Versicherte ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch
  • Alle, die eine BU abschließen und den Baustein sowieso angeboten bekommen
  • Berufsstarter, die den Einschluss innerhalb einer Frist nachholen können

Dann hilft ein Experte besonders

  • Sie suchen eine reine „AU-Police“ – sie ist unüblich, die BU mit AU-Klausel ist der Weg
  • Sie wollen vor allem den dauerhaften Ausfall absichern: Dafür ist die BU der umfassende Schutz
  • Sie möchten nicht alle Bedingungen selbst lesen: Der Experte liest sie gegen

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Hinweis: Diese Seite ist eine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung und keine Tarifempfehlung. Die zitierten Bedingungen sind Beispiele aus den Jahren 2022 bis 2025 und können inzwischen geändert sein; verbindlich ist allein das Bedingungswerk Ihres Vertrags.

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Häufige Fragen

Wie vergleiche ich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung richtig?

Vergleichen Sie die Bedingungen der BU, in der die AU-Klausel steckt, nicht den Preis allein. Prüfen Sie Auslöser (Dauer der Krankschreibung, Facharzt), Höchstdauer, Karenzzeit, Antragsfrist, Anrechnung auf Krankengeld und die Frage, ob die Klausel später kündbar oder nachträglich einschließbar ist.

Gibt es einen Arbeitsunfähigkeitsversicherung-Vergleich bei Check24 oder anderen Portalen?

Vergleichsportale bilden AU-Klauseln meist als Merkmal der BU-Tarife ab. Ein Portalfilter ersetzt nicht das Lesen der Bedingungen, denn Frist, Facharztpflicht und Höchstdauer unterscheiden sich im Detail. Wir nennen bewusst keine Portalrangfolge.

Wie lange zahlt die AU-Klausel höchstens?

Das regelt jeder Tarif. In den von uns gelesenen Bedingungswerken sind es 18, 24 und 36 Monate (ERGO BUV_2022/202212, CosmosDirekt LA 1235 C, Volkswohl Bund BED.BU.0622). Mehrere Krankschreibungen werden in allen drei Werken zusammengerechnet.

Muss ich für die AU-Leistung auch eine BU beantragen?

Nicht in den gelesenen Beispielen: Dort genügt der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nach den Bedingungen. Andere Versicherer können das anders regeln. Ob ein BU-Antrag verlangt wird, steht in den Besonderen Bedingungen und sollte vor Vertragsschluss geklärt werden.

Zahlt die AU-Klausel zusätzlich zum Krankengeld?

Im Cosmos-Beispiel und in der Darstellung der Allianz hat der Bezug von Lohnfortzahlung oder Krankengeld keinen Einfluss auf die AU-Leistung. Anders kann es bei einem privaten Krankentagegeld sein, das häufig Einkommensgrenzen kennt. Prüfen Sie beide Verträge gegeneinander.

Lohnt sich ein Wechsel nur wegen der AU-Klausel?

Selten. Ein Wechsel bedeutet neue Gesundheitsfragen und neues Alter. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre bestehende BU die Klausel nachträglich anbietet; ein Bedingungswerk erlaubt das etwa binnen zwölf Monaten nach Berufseintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Quellen

  1. CosmosDirekt: Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung – Arbeitsunfähigkeits-Schutz (LA 1235 C, Stand 01.25) – Bedingungswerk, §§ 1–5; abgerufen 25.10.2026
  2. ERGO: Versicherungsbedingungen BU (BUV_2022/202212), Teil A Ziffer 8 – Bedingungswerk Stand Dezember 2022, Leistungspaket Premium; abgerufen 25.10.2026
  3. Volkswohl Bund: Allgemeine Bedingungen für Berufsunfähigkeitsleistungen (BED.BU.0622), §§ 3 und 14 – Bedingungswerk Stand 06/2022; abgerufen 25.10.2026
  4. cash-online: BU-Policen – Augen auf bei der AU-Klausel (Infinma-Analyse) – Fachpresse, 01.02.2017; Hintergrund zur uneinheitlichen Definition
  5. BGH, Urteil vom 14.07.2021, IV ZR 153/20 – zum Eintritt des Versicherungsfalls bei Sechsmonatsklausel; abgerufen 25.10.2026
  6. § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes – abgerufen 25.10.2026
Redaktion Grundfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Absicherung der Arbeitskraft (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Produktbeschreibungen auf dieser Seite sind allgemeine Einordnungen aus den genannten Quellen, keine Tarifempfehlung und keine Aussage über einzelne Versicherer; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Herausgeber: Grundfähigkeit-Check.de. Grundfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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